Auf dem Markt im norwegischen Bergen gibt es nicht nur fangfrischen Fisch zu kaufen. An manchen Ständen geht auch die in der EU verbotene Walsalami über die Theke.Foto: Kaloglou Auf dem Markt im norwegischen Bergen gibt es nicht nur fangfrischen Fisch zu kaufen. An manchen Ständen geht auch die in der EU verbotene Walsalami über die Theke. Foto: Kaloglou
Zoll Einfuhr

Verbotene Mitbringsel aus dem Urlaub

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Vor dem Urlaub sollten Reisende prüfen, welche Souvenirs in der EU erlaubt sind und den Artenschutz beachten. Zoll und Bundesamt für Naturschutz haben eine Webseite freigeschaltet, auf der alle wichtigen Infos stehen.

Die Kreuzfahrtsaison am Columbus Cruise Center von Bremerhaven ist angelaufen und die „schwimmenden Hotels“ nehmen auch Kurs in Richtung Nordland.

Gerade in der wärmeren Jahreszeit ist bei Kreuzfahrern die Fjordenwelt Norwegens ein beliebtes Reiseziel. Neben dem Naturerlebnis steht auch Shopping auf dem Programm, etwa auf dem Markt der malerischen Stadt Bergen, wo die Touristen frisch zubereiteten Fisch essen und sich mit Mitbringseln eindecken, darunter auch mit Salami aus Walfleisch.

Ein großer Fehler, wie sich Tage später bei der Ankunft in Bremerhaven noch herausstellen wird, wenn der dortige Zoll die Kreuzfahrer bittet, ihre Koffer zu öffnen.

Finger weg von Walfleisch

Deutsche können zwar mit einem Personalausweis nach Norwegen einreisen, aber das Nato-Land gehört nicht zur Europäischen Union. Wale sind in der EU strengstens geschützt und somit stehen sämtliche Produkte, die aus ihrem Fleisch produziert werden, auf der roten Liste, sprich sie dürfen nicht nach Deutschland und in die übrigen Länder der EU eingeführt werden.

Ein Verstoß hat eine Beschlagnahmung des Mitbringsels und ein Strafverfahren in Form von mindestens einer empfindlichen Geldstrafe zur Folge.

Immer wieder erwischen deutsche Zollbeamte im Gepäck von Urlaubern Souvenirs, die aus geschützten Tieren und Pflanzen hergestellt wurden. Allein im vergangenen Jahr wurden bundesweit über 1.300 Beschlagnahmeverfahren eingeleitet, sei es, weil Reisende mit Schlangenlederhandtaschen, Korallen, ausgestopften oder in Alkohol eingelegten Tiere sowie exotischen Pflanzen im Koffer erwischt wurden.

Nicht immer sind sich Urlauber darüber bewusst, dass sie beim Kauf eines Kroko-Gürtels oder einer Korallenkette schon gegen den Artenschutz verstoßen. Unwissenheit schützt allerdings vor Strafe nicht. Immer wieder kann man nur an Urlauber appellieren, sich vor Reiseantritt zu informieren.

Neue Homepage

Hilfe kommt jetzt vom Zoll und vom Bundesamt für Naturschutz (BfN), die eine neue Webseite vorgestellt haben, auf der – nach Reiseland – aufgelistet ist, welche Souvenirs nach Deutschland eingeführt werden dürfen und was dabei zu beachten ist. Reisende können sich künftig auf artenschutz-online.de zeitig online informieren.

BfN-Präsidentin Beate Jessel: „Wer Souvenirs nach Deutschland mitbringen möchte, sollte sich genau über die Artenschutzbestimmungen informieren. Das gilt nicht nur für lebende Tiere und Pflanzen, sondern auch für deren Bestandteile wie Reptillederprodukte und Elfenbeinschnitzereien.

Die neue Website macht es Urlaubern denkbar einfach: Sie bietet alle notwendigen Informationen, die man braucht, um Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen zu vermeiden.“

Auf der Webseite, die fortlaufend aktualisiert wird und leicht verständliche Piktogramme verwendet, können Nutzer das Land eingeben, aus dem sie ein Souvenir mitbringen möchten. Umgehend erhalten sie eine Auflistung aller geschützten Tiere und Pflanzen, die in diesem Land angeboten und grundsätzlich nicht mitgebracht werden dürfen.

Sucht man etwa nach Norwegen, erfährt man prompt, dass die Einfuhr von Walfleisch in die EU tabu ist.

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