Kaum sind Ferien und die Sonne scheint, springen die ersten Jugendlichen von der Brücke – in die kühle Weser. Was oft als Mutprobe gedacht ist oder einfach aus Leichtsinn passiert, ist eigentlich streng verboten. Denn den Springern drohen schlimme Folgen – bis hin zu einer Querschnittslähmung oder gar dem Tod durch Ertrinken.
Zudem müssen Brückenspringer mit einer Anzeige der Wasserschutzpolizei rechnen und die Kosten eines eventuellen Hilfs- und Rettungseinsatzes der Feuerwehr und Polizei selbst bezahlen.
Hohes Verletzungsrisiko
„Das Springen von Brücken birgt ein hohes Verletzungsrisiko durch geringe Wassertiefe und Unrat beziehungsweise Steine“, sagt Martin Reincke, Präsident des DLRG-Landesverbandes Bremen. Genauso gefährlich ist es laut Reincke, von Anlegern oder Dalben (Pfählen) zu springen, da auch hier meist mit einer sehr geringen Wassertiefe zu rechnen sei.
Ein wichtiger Hinweis, denn: Erst vor kurzem wurden Jugendliche dabei beobachtet, wie sie von Anlegern gegenüber vom Café Sand in die Weser gesprungen sind. An dieser Stelle ist das Baden verboten, zudem ist es nicht selten, dass etwa Einkaufswagen oder Fahrräder hier in Ufernähe im Wasser versenkt werden.
Schwimmerlaubnis mit Einschränkungen
Grunsätzlich ist es zwar erlaubt, in der Weser zu schwimmen, aber es gibt einige Einschränkungen. Nach Angaben des Umweltressorts darf etwa nicht in der Nähe von Kläranlagen zwischen dem Lankenauer Höft und der Ochtum am linken Weserufer und auf Höhe Farge-Rekum am rechten Weserufer gebadet werden.
Tabu ist zudem das Baden, Schwimmen und Tauchen in der Fahrrinne sowie generell 100 Meter oberhalb bis 100 Meter unterhalb von Brücken, Wehren und Anlegestellen. Auch die Weser schwimmend zu durchqueren, ist verboten. An Wasserfahrzeuge darf nicht näher als 50 Meter herangeschwommen werden, damit diese nicht behindert werden oder ihren Kurs ändern müssen.
Strömungen sind zusätzliche Gefahr
Auch abgesehen von den Verboten warnt die Bremer Polizei davor, in der Weser zu baden. „Denn hier gibt es zum Teil erhebliche Strömungen, verursacht durch den Tidenhub. Auch durch vorbeifahrende Schiffe kann ein Sog entstehen“, erklärt Sprecher Nils Matthiesen. Vor allem durch die Strömung können Menschen sehr schnell weggetragen und unter Wasser gezogen werden.
„Eine Rettung ist dann sehr unwahrscheinlich“, sagt Matthiesen. DLRG-Präsident Reincke ergänzt: „Da die Weser im Stadtgebiet schmal ist, kommen Schwimmer schnell in das Fahrwasser. Sie sind für Bootsführer nur schwer zu erkennen und können schnell übersehen werden“. Die DLRG empfehle deshalb, dass Nichtschwimmer und ungeübte Schwimmer nicht in der Weser baden.
Das gilt laut Reincke übrigens auch für das Café Sand: Das Baden am dortigen Strand hält er für Kinder ungeeignet, obwohl es dort offiziell erlaubt ist. Erst im vergangenen Jahr war an dieser Stelle ein vierjähriger Junge in der Weser ertrunken.
Mit natürlichem Schwund ist auch in diesem Jahr weiterhin zu rechnen
Das Umweltressorts erlaubt das Baden am Strand vor dem Cafe Sand für Kinder. Der Experte von der DLRG hält es hingegen für unverantwortlich, es dort zu gestatten. Der Tod des Vierjährigen des vergangenen Jahres reichte den Verantwortlichen im Umweltressorts nicht, es in diesem Jahr zu verbieten.
Fazit: Trotz erheblicher Bedenken von Experten, wird mit natürlichem Schwund von Bürgern im Kindesalter in Bremen von Seiten der Grünen Umweltbehörde gerechnet.