Bis zum 30. September müssen sich Eigentümer von Diesel-Fahrzeugen mit manipulierter Abgasreinigung entscheiden, ob sie der Musterfeststellungsklage beitreten wollen. Der Bremer Rechtsanwalt André Ehlers rät seinen Klienten davon ab. Er ist der Ansicht, dass die Musterfeststellungsklage gegen VW sogar Ansprüche der Kunden vereiteln kann und setzt stattdessen auf Einzelklagen. Die Verbraucherzentrale Bremen hält die Musterfeststellungsklage demgegenüber insbesondere für Betroffene ohne Rechtsschutzversicherung für den Weg mit dem geringeren Kostenrisiko.
„Alle 115 Landgerichte in Deutschland sind mit Diesel-Klagen befasst. VW und andere Hersteller wurden an bereits 96 Landgerichten verurteilt. Das ist schon eine sehr deutliche Rechtsprechung zugunsten der Kunden“, meint Ehlers. Auch in Bremen und Umgebung sei die Tendenz für Kunden positiv.
Volkswagen regelmäßig Verlierer
„Das Landgericht Bremen verurteilt Volkswagen regelmäßig zum Schadenersatz. Vor dem Landgericht Oldenburg konnten wir jüngst zugunsten eines VW-Kunden eine weitere Verurteilung von Volkswagen erreichen. Diese Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig, nachdem Volkswagen die Berufung gegen das Urteil zurückgenommen hat“, erklärt der Rechtsanwalt. (Urteil v. 27. Mai 2019, Az. 8 O 4034/18)
Volkswagen muss jetzt das Fahrzeug zurücknehmen und dem Käufer den Kaufpreis erstatten, wobei allerdings eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer abzuziehen ist. In diesem Sinn urteilen momentan die meisten Oberlandesgerichte. „Das ist auch gerecht, schließlich sind die Kunden mit den Autos gefahren“, meint Ehlers
Nullnummer möglich
Genau das ist der Grund, warum nach seiner Meinung der Weg über die Musterfeststellung auch bei einer Verurteilung von VW zu einer Nullnummer für die Kläger werden könnte. Die Eigentümer abgasmanipulierter Fahrzeuge seien praktisch gezwungen, diese bis zur Entscheidung im Musterprozess zu fahren. Aufgrund der zu erwartenden Verfahrensdauer könnten viele Autos jedoch am Prozessende auch das Ende ihrer Nutzungszeit erreicht haben.
Der Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises und die Nutzungsentschädigung könnten sich dann aufheben, rechnet Ehlers vor. Außerdem müsse auch nach erfolgreicher Musterfeststellung anschließend jeder beteiligte Verbraucher seinen Schaden gegenüber VW geltend machen.
Verbraucherzentrale rät zur Vorsicht
Gerrit Cegielka von der Verbraucherzentrale Bremen mahnt dennoch zur Vorsicht. „Wenn man nicht durch eine Rechtsschutzversicherung abgesichert ist, sollte man sich genau überlegen, ob man das Kostenrisiko eingehen will“, sagt er. Die Musterfeststellung sei für Verbraucher ohne Versicherung der sicherste Weg, bekräftigt er.
Ehlers stimmt grundsätzlich zu, unterscheidet aber nach der Laufleistung des Autos: „Aufgrund der großen Masse an Prozessen lassen sich Gerichtsverfahren derzeit relativ gut einschätzen, weshalb wir sogar nicht rechtsschutzversicherten Betroffenen raten, eine Individualklage zu erheben. Etwas anderes raten wir allerdings bei sehr hoher Laufleistung des Fahrzeugs. Dann ist es regelmäßig sinnvoller, in der Musterfeststellungsklage zu bleiben oder sich dort noch anzumelden.“
Lächerlich
Klagen gegen korrumpierbare Richter und Anwälte in Bremen und Niedersachsen erfordern mehr Risikobereitschaft, als gegen die niedersächsischen Autobauer aus Wolfsburg. Geht es gegen Ärzte, steigt das Risiko noch einmal für Schwerbehinderte. Alleinstehende unter ihnen, die keinen familiären Rückhalt oder entsprechende Verwandtschaft haben, begegnen dem Desinteresse der Medien noch dazu.
Am Amtsgericht, Landgericht und Hanseatischen Oberlandesgericht trifft man auf ihn, wie es ihn unter Rechtsanwälten gibt, die ihn selbst als Verteidiger von Mandanten vor dem Arbeits- und Sozialgerichten unterstützen – den Sozialfaschismus, der sich insbesondere gegen alleinstehende Menschen mit Schwerbehinderungen richtet, die keine Familie oder Verwandtschaft auf der Welt haben.
Vom korrumpierbaren Richter, bis hin zu Anwälten, die sie decken und nicht bereit sind, ihre Mandanten zu ihrem Vorteil zu vertreten, sie nur abkassieren wollen, sind in Bremen und Niedersachsen unter Juristen lediglich nur solche zu finden, die sich deutlich gegen die Interessen von Schwerbehinderten wenden.
Ärzte, Anwälte und Pastoren aus Bremen und insbesondere auch christliche Stadtteilpolitiker in Findorff taugen in Bremen auf Grund ihrer mangelnden Bereitschaft, menschenwürdig mit Betroffenen umzugehen, die sie in höchster Not um Hilfe bitten, auf Grund ihrer fehlenden Sozialkompetenz nicht.
Ebenso wenig, wie die Oberstaatsanwaltschaft in Bremen, der noch schlimmere Fehler, unter denen Schwerbehinderte zusätzlich leiden, da sie von Ärzten begangen worden sind, die von ihren Kollegen in Weiß gedeckt werden, angezeigt wurden, die jedoch nicht bereit ist zu ermitteln.