Knapp zwei Monate nach Beginn des neuen Kita-Jahres haben noch immer nicht alle Eltern von ein- bis dreijährigen Kindern einen Beitragsbescheid erhalten. Die Bildungsbehörde begründet das Versäumnis mit technischen Problemen bei der Berechnung der Elternbeiträge.
Bescheide mit Verzögerung verschickt
Den Eltern hatte die Behörde im Juli zwar geschrieben, dass die Bescheide in diesem Sommer später kämen. So haben insgesamt 8.225 Eltern mit einem Monat Verzögerung ihren Bescheid erhalten, wie Behördensprecherin Annette Kemp mitteilt. „Mit Bekanntwerden der Schwierigkeiten wurden vorrangig Fälle von beitragspflichtigen Eltern bearbeitet, um zu vermeiden, dass es zu größeren Zahlungsrückständen kommen kann“, sagt Kemp.
Zudem stünden noch rund 2.800 Selbstauskünfte von Eltern aus, sodass in diesen Fällen noch keine Bescheide erstellt werden konnten. „Diese Fälle werden voraussichtlich bis Mitte Oktober beschieden“, verspricht Kemp.
Die Berechnungen für PiB-Kinder, also Kinder, die bei Tagesmüttern und -vätern betreut werden, sollen bis Dezember bearbeitet sein. Bescheide an Eltern, deren Kinder in Elternvereinen einen Platz haben, wurden bereits verschickt, ebenso die an Eltern der Kinder, die bereits im vergangenen Jahr einen Kitaplatz hatten.
Rechner im Internet ist noch gültig
Aber damit sind noch nicht alle Probleme gelöst. Was ist mit den Eltern, die schon alle Unterlagen eingereicht haben und trotzdem, auch zwei Monate nach Beginn des Kita-Jahres, noch nicht wissen, welchen Beitrag sie monatlich entrichten müssen?
Eltern finden auf der Internetseite kinderbetreuungskompass.de zwar einen Rechner, mit dem sie ermitteln können, was sie zahlen müssen. Aber dort steht der Hinweis, die Angaben des Rechners seien nur „bis 31. Juli 2019“ gültig.
Die Behörde versichert auf Anfrage allerdings, er habe auch jetzt noch Bestand. „Dadurch, dass bei den Drei- bis Sechsjährigen der Beitrag entfällt, ist es aber so, dass beispielsweise auch Geschwister-Beitragsrabatte entfallen können“, erklärt Kemp. Die Eltern erfahren also nicht auf Euro und Cent genau, wie hoch die Beitragsrechnung ausfällt.
Widerspruch ist nicht mehr möglich
Abgewickelt wird sie seit diesem Jahr durch das landeseigene Unternehmen Perfoma Nord. So sollen unter anderem die Einrichtungsleitungen entlastet werden, damit sie mehr Zeit mit den Kindern verbringen können.
Bei der Zentralen Elternvertretung der Tageseinrichtungen für Kinder in Bremen (ZEV) treffen jetzt vermehrt Fragen zu den bereits versendeten Bescheiden ein. Widerspruch etwa gegen die Höhe des errechneten Beitrags können die Eltern nicht einlegen. Sie müssen schon vors Gericht gehen und klagen.
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