Sowohl das Landgericht als auch das Verwaltungsgericht haben heute ihre Entscheidungen bekannt gemacht. Foto: WR
Clan-Mitglied

Ibrahim Miri bleibt in Abschiebehaft

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Die Gerichte haben heute entschieden: Die Abschiebehaft ist rechtens, eine Abschiebung kann vollzogen werden.

Am heutigen Freitag sind gleich zwei Entscheidungen im Falle des Clan-Mitglieds Ibrahim Miri gefallen: Erst teilte das Landgericht Bremen mit, dass es seine Beschwerde gegen die Haftanordnung des Amtsgerichts Bremen zurückgewiesen hat. Miri kann also bis zum 2. Dezember in Abschiebehaft bleiben

Wenig später heißt es vom Verwaltungsgericht Bremen, dass der Eilantrag Miris gegen die Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge abgelehnt wird. Mit diesem wollten Miri und sein Anwalt verhindern,  dass das Clan-Mitglied vor Ende seines eigentlichen Asylverfahrens abgeschoben wird.

Mäurer begrüßt die Entscheidungen

Darüber hinaus hat das Verwaltungsgericht auch kein Abschiebungsverbot festgestellt. „Insbesondere könne nicht angenommen werden, dass der Antragsteller im Libanon eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erwarten hat oder ihm dort eine konkrete Gefahr für Leib und Leben wegen Blutrache drohe. Für diese Annahme hat das Verwaltungsgericht keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte gesehen“, heißt es in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts.

Kurzum: Die Abschiebehaft ist rechtens und auch eine Abschiebung kann nun vollzogen werden. Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) begrüßt die beiden Gerichtsentscheidungen. „Eine erneute Abschiebung von Herrn M. in den Libanon kann damit vorbereitet werden“, so der Innensenator.

„Es gibt zu viele rechtliche Lücken“

Mäurer wird das Thema auf der kommenden Innenministerkonferenz Anfang Dezember in Lübeck mit seinen Kollegen der anderen Bundesländer diskutieren. Man wolle mögliche Lücken in den Rechtssystemen des Straf-, Strafprozess- und Ausländerrechts erkennen und künftig schließen.

„Eines hat dieser Fall exemplarisch gezeigt: Es gibt zu viele rechtliche Lücken. Der Rechtsstaat darf sich von solchen Personen aber nicht vorführen lassen. Hier müssen wir künftig einen Riegel vorschieben“, sagt Mäurer.

Ein weiterer Vorstoß kommt aus dem Bundesinnenministerium. Dieser besagt, dass ein Ausländer, der trotz eines Einreise- und Aufenthaltsverbotes (Wiedereinreisesperre) unerlaubt in das Bundesgebiet einreist und Asyl beantragt, in Haft genommen wird. Dort müsste er bis zu einer vollziehbaren Entscheidung abwarten.

 

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