Ab Januar entfällt der Nachtlinienzuschlag in Bremen. Foto: WR
ÖPNV

Ab Januar kein Nachtlinienzuschlag mehr

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Der Bremer Senat hat heute (12. November) erste Beschlüsse in Sachen ÖPNV gefasst.

Nachdem gestern die Erhöhung der Ticketpeise im Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN) bekannt wurde, gib es heute erfreuliche Nachrichten: Mit den nun vom Bremer Senat beschlossenen Maßnahmen soll die Tarifstruktur des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sozial verbessert werden , heißt es in einer Mitteilung.

Konkret bedeutet das: Ab dem 1. Januar 2020 entfällt der Nachtlinienzuschlag auf allen Linien. Davon profitierten insbesondere junge Menschen, heißt es weiter. Bisher musste pro Fahrt mit einer Nachtlinie 1 Euro zusätzlich zum normalen Ticketpreis bezahlt werden.

Preis für Stadtticket bleibt konstant

Weiterhin soll das Stadtticket im Preis konstant gehalten werden. Auch im Jahr 2020 wird es 38,90 Euro pro Monat für Erwachsene und 30,30 Euro pro Monat für Kinder und Jugendliche kosten. Damit sollen finanziell schlechter gestellte Menschen vor den Auswirkungen weiterer Preiserhöhungen geschützt werden.

Für die beiden Maßnahmen stellt der Bremer Senat 360.000 Euro im Jahr 2020 und 1 Millionen Euro im Jahr 2021 zur Verfügung.

Machbarkeitsstudie im kommenden Jahr

„Die Abschaffung des BSAG-Nachtlinienzuschlages ist ein erster Schritt, um das ÖPNV-Angebot im Rahmen der Gesamtstrategie des Senats attraktiver zu gestalten. Weitere Optionen zu einem 365-Euro-Jahresticket oder zu einem ticketlosen ÖPNV sollen im Rahmen einer Machbarkeitsstudie im kommenden Jahr erarbeitet werden“, sagt Mobilitätssenatorin Maike Schaefer (Grüne).

Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport: „Das Stadtticket erleichtert vielen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Ich bin froh, dass wir den allgemeinen Anstieg der Ticket-Preise nun zum zweiten Mal in Folge für Bremerinnen und Bremer abfedern können, die mit jedem Cent rechnen müssen.“

Hürden für JobTicket gesenkt

Zusätzlich soll das JobTicket zur Gewinnung neuer Firmenkunden attraktiver gestaltet werden. Ebenfalls vom 1. Januar an können sich beliebig viele Unternehmen zusammenschließen und die Mindestabnahmemenge pro Vertrag wird von derzeit 50 JobTickets auf 20 gesenkt.

„So haben auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kleinerer Unternehmen die Möglichkeit, in den Genuss eines günstigeren Angebotes zu kommen. Von Vorteil für Unternehmen ist außerdem die geänderte steuerliche Rechtslage, nach der JobTickets nicht mehr als geldwerter Vorteil zu versteuern sind“, sagt VBN-Geschäftsführer Rainer Counen

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