Seit Mai 2019 ist es in Bremen offiziell erlaubt, Totenasche mit amtlicher Genehmigung auf öffentlichem Grund zu verstreuen. Genutzt wurde das neue Recht allerdings erst ein einziges Mal: am Ufer der Weser in einem Landschaftsschutzgebiet in Lesumbrok im November des vergangenen Jahres. Nach Angaben des Umweltressorts, das für die Anträge zuständig ist, hängt das vor allem mit den zum Teil noch unklaren Bestimmungen für die Verstreuung zusammen.
„Die Verstorbene hatte sich das gewünscht“, erzählt Heiner Schomburg vom Bestattungsinstitut Trauerraum. Die Umsetzung gestaltete sich aber schwierig – aufgrund von ungenauen Formulierungen habe die Tochter der Toten monatelang warten müssen, bis der Wunsch ihrer Mutter vom damals noch zuständigen Umweltbetrieb Bremen (UBB) erfüllt werden konnte.
Eine Frage der Pietät
Die Urne wurde solange im „Trauerraum“ gelagert. „Wir finden es richtig, dass solche Entscheidungen in Bremen nun selbstbestimmter getroffen werden können“, sagt Schomburg. Allerdings müsse klarer werden, wie und wo Asche an öffentlichen Orten verstreut werden dürfe, findet er.
„In vielen Fällen ist es eine Frage der Pietät, wo Totenasche auf öffentlichem Boden verstreut werden sollte und wo nicht“, sagt Umweltressort-Sprecher Jens Tittmann. So habe es in der Vergangenheit etwa bereits Anträge gegeben, Asche auf dem Rasen des Weserstadions zu verstreuen. Dies sei jedoch abgelehnt worden.
„Unklar ist zum Beispiel auch, ob Totenasche einfach auf einer Verkehrsinsel verstreut werden sollte“, sagt er. Daher sei das Umweltressort nun dabei, genau festzulegen, welche öffentliche Orte infrage kommen. Wenn die Liste stehe, solle die Öffentlichkeit über die Möglichkeiten informiert werden, sagt Tittmann.
Weiterhin viele Urnenbestattungen
Der Trend zur Urnenbestattung hält derweil weiter an: So gab es laut Umweltressort seit 2015 jährlich 20 bis 30 Anträge, Totenasche auf privaten Grundstücken zu verstreuen. Auf städtischen Friedhöfen gab es 2019 laut UBB insgesamt 3.409 Urnenbestattungen, ein Jahr zuvor waren es 3.680. Seit 2017 gab es zudem vier Ascheausstreuungen auf den Friedhöfen Osterholz und Blumenthal.
Bremen ist seit 2015 das einzige Bundesland, in dem Asche an privaten Orten verstreut werden darf. 2019 wurde die Regelung auf öffentliche Orte ausgeweitet. Ein solcher Wunsch muss zu Lebzeiten in einer Bestattungsverfügung schriftlich explizit genannt werden.
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