Der Eingang des Hospitals. Foto: Konczak
JHD

JHD-Gesellschaftsvertrag gemäß Rathaus gültig

Von
Nicht von Ausschuss-Posse betroffen.

Vergangenen Sommer stand der Vorwurf im Raum, der Gesellschaftsvertrag des städtischen Krankenhauses sei in anderer Form in das Handelsregister eingetragen worden, als der Stadtrat zuvor beschlossen hatte. Es gab um die Sache einige Diskussionen, die darin mündeten, dass Oberbürgermeister Axel Jahnz gegen seine Parteifreundin Roswitha Ahrens-Groth Strafanzeige erließ, da er sich einer Verleumdung ausgesetzt sah. Das juristische Verfahren hierüber hängt unterdessen noch immer bei der Staatsanwaltschaft in Oldenburg.

Politisch diskutiert wurde dieser Vorfall zumindest in den öffentlich tagenden Gremien des Stadtrates nicht. SPD-Fraktionsvorsitzende Bettina Oestermann war auf Jahnz‘ Seite und sah keine sonderlichen Rechtswidrigkeiten. So waren zwar nicht alle einer Meinung, aber da sich keine Möglichkeiten zur Debatte ergaben, versiegte die Diskussion wieder.

Im Januar wurde bekannt, dass sich die Stadtverwaltung und der Stadtrat bei der Besetzung des Verwaltungsausschusses im November 2016 verzählt hatten. Nach niedersächsischem Recht hätte das nach dem Rat zweitwichtigste politische Gremium der Stadt Delmenhorst mit maximal zehn Personen besetzt werden dürfen. Tatsächlich wurden aber zwölf Ratsmitglieder in den Verwaltungsausschuss entsendet und damit zu Beigeordneten des Oberbürgermeisters ernannt.

Nach Aussage des niedersächsischen Innenministeriums sei so ein Fall in der Geschichte des Bundeslandes noch nicht eingetreten, entsprechend unklar war dann auch die Lage. Man kam zu dem Urteil, dass sämtliche Ratsbeschlüsse seit jener ersten Sitzung nach der Wahl im Jahr 2016, ungültig geworden seien. Haushaltssatzungen, Steuerfestsetzungen, Gebühren, selbst die Ernennung von Markus Pragal zum Ersten Stadtrat und damit zum allgemeinen Vertreter des Oberbürgermeisters, hatte gewissermaßen nie stattgefunden und musste wiederholt werden.
Die Frage, die nun im Raum stand: Ist der Gesellschaftsvertrag, der ohnehin in anderer Form im Handelsregister eingetragen wurde, als der Stadtrat damals beschlossen hatte, überhaupt jemals beschlossen worden. Müsste also der Ratsbeschluss über den Vertrag ebenso wiederholt werden, wie es mit den Haushaltssatzungen und Bebauungsplänen geschehen ist und noch geschehen wird?

Der Oberbürgermeister lässt nun durch seinen Sprecher Timo Frers ausrichten, dass an alldem nichts dran sei. „Der Beschluss war damals vorsorglich getroffen worden für den Fall, dass die Stadt eine neue Gesellschaft hätte gründen müssen“, heißt es auf Anfrage des DELME REPORT. Da nach der Insolvenz des Krankenhauses aber keine neue Gesellschaft gegründet, sondern eine alte gekauft wurde, habe es den Ratsbeschluss über einen Gesellschaftsvertrag nie benötigt. Dass der Gesellschaftsvertrag des JHD heute fast so aussieht, wie damals vom Stadtrat beschlossen, sei also im Grunde genommen reiner Zufall, bindende Wirkung habe dieser offenbar nie gehabt. Und da es diesen Beschluss nie gebraucht habe, müsse er auch dieser Tage nicht wiederholt werden.

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