Mehr als 2,5 Millionen Radfahrer nutzten im Jahr 2019 die Wilhelm-Kaisen-Brücke, um von der Neustadt aus die Weser zu queren. Etwa genau so viele dürften in entgegengesetzter Richtung geradelt sein. Um die Brücke zu entlasten, sieht der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und Linken den Bau neuer Fahrradbrücken vor, eine davon zwischen der Neustadt und der Innenstadt.
Um die Grundlagen für die Planung zu ermitteln, hat das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) als Projektträger jetzt Aufträge an Vermessungsfirmen vergeben. Die ersten Arbeiten beginnen nun. Dabei geht es um die Kartierungen für die Eingriffe in den Bestand, um im Zuge der Planung den notwendigen Ausgleich und Ersatz zu bestimmen, wie Martin Stellmann, Sprecher des ASV, erklärt.
Bau der Brücke soll 10,3 Millionen Euro kosten
Auch muss das Gelände vermessen werden, um den Baukörper und den Anschluss an die Zuwege planen zu können. Zudem wird der Baugrund untersucht. Hinzu kommen noch die vorbereitenden Arbeiten durch Versorgungsfirmen wie etwa Strom- und Wasserlieferanten, die ebenfalls mit Vermessungen beginnen.
Geplant ist die Fahrradbrücke Mitte in zwei Teilen: Eine 124 Meter lange Bogenbrücke führt von der Neustadt in Höhe der Pipe auf den Stadtwerder und eine 249 Meter lange Schrägseilbrücke schließlich vom Stadtwerder zum Altenwall. Genutzt werden soll sie von Radfahrern und von Fußgängern. Allein die Planung der Mitte-Brücke wurde mit 150.000 Euro veranschlagt, ihr Bau soll 10,3 Millionen Euro kosten.
Bauarbeiten beginnen später
Zwei weitere Brücken sollen im Westen und Osten der Stadt entstehen. Für die Planungen aller drei Querungen wurden insgesamt 400.000 Euro bewilligt. Die beiden anderen Fahrradbrücken sollen Hemelingen mit Habenhausen und Woltmershausen mit Walle verbinden. Bis zu 80 Prozent der Planungskosten und bis zu 90 Prozent der Baukosten könnte der Bund übernehmen – zumindest hat Bremen sich um eine Förderung beworben.
Die Bauarbeiten werden in diesem Jahr laut Stellmann jedoch noch nicht beginnen. „Grundlage dafür ist eine fertige und abgestimmte Planung und das sich daran anschließende Planfeststellungsverfahren.“ Die Einleitung dieses Verfahrens ist für das nächste Jahr vorgesehen.