Polizei Die Polizei weist darauf hin, dass auch für E-Scooter-Fahrer Promillegrenzen gelten. Foto: WR
Findorff

Betrunken mit dem E-Scooter gegen ein Auto

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Ein 24-Jähriger fuhr Sonntagnacht in Findorff mit einem E-Scooter gegen ein Auto und verletzte sich leicht.

Der 24 Jahre alte Mann fuhr an der Goesselstraße frontal gegen ein geparktes Auto und verletzte sich dabei an der Nase. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei ihm einen Wert von über 1,5 Promille.

Er wurde zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gebracht und musste sich einer Blutentnahme unterziehen. Der Führerschein des 24-Jährigen wurde beschlagnahmt, gegen ihn wird wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt.

Promillegrenzen einhalten

Die Polizei Bremen weist darauf hin, dass auch für Elektrokleinstfahrzeuge die 0,5-Promille- Grenze gemäß §24a des Straßenverkehrsgesetzes gilt.

Allerdings macht man sich laut Polizei auch schon ab 0,3-Promille strafbar, wenn man unter Alkoholeinfluss nicht mehr in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.

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