Symbolfotot Die Mund-Nase-Maske wird in diesem Sommer sowohl im In- als auch im Ausland zu einem Reisebegleiter. Foto: Alexandra Koch auf Pixabay
Sommerurlaub 2020

Mit dem Auto in die Sommerferien

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Mund-Nasenschutz im Auto oder nicht? Was gilt in diversen Urlaubsländern und in Deutschland? Ein Vergleich.

Der Countdown läuft. Heute in zehn Tagen endet in Bremen und Niedersachsen das Schuljahr. Vor allem für Familien stehen dann Ferien auf dem Plan.

Coronabedingt bevorzugen viele Urlauber in diesem Sommer das Auto als Reisemittel, schließlich ist das Ansteckungsrisiko gering, wenn man mit den eigenen Leuten im Wagen sitzt.

Maskenpflicht im Auto oder keine

Zum Ferienstart haben die Experten der ARAG-Versicherung die jeweiligen Bestimmungen zur Maskenpflicht im Auto in verschiedenen Urlaubsländern unter die Lupe genommen. Diese Regeln gelten:

Österreich: In der Alpenrepublik darf der Fahrer eines Fahrzeugs einen Mund-Nasenschutz tragen, wenn er die Sicht nicht beeinträchtigt. Eine Maskenpflicht für private Fahrten gibt es laut Kuratorium für Verkehrssicherheit nicht mehr.

Frankreich: Bei unseren französischen Nachbarn gilt laut ARAG-Experten, die sich auf die Internetseite der Regierung beziehen, die Maskenpflicht in Privatfahrzeugen, wenn der Mindestabstand zwischen Fahrer und Mitfahrern nicht gewährleistet werden kann – und zwar unabhängig von der Anzahl der Haushalte, in denen die Insassen leben.

EU-Länder regeln es unterschiedlich

Italien: In Bella Italia muss im Fahrzeug nur ein Mundschutz getragen werden, wenn die Insassen aus verschiedenen Haushalten kommen. Sind es Mitglieder verschiedener Familien, ist der Mundschutz laut italienischem Außenministerium Pflicht. Wichtig: die Zahl der Mitfahrer ist auf maximal zwei Fahrgäste pro Sitzreihe begrenzt. Zudem muss der Beifahrersitz frei bleiben.

Dänemark: Bei unserem Nachbarn im Norden gibt es keine Mundschutzpflicht. Bei Einreise nach Dänemark gibt es allerdings weiterhin Grenzkontrollen.

Da viele Deutsche in diesem Sommer Urlaub im eigenen Land machen werden, sollte man die hiesigen Bestimmungen auch kennen. Streng genommen darf in Deutschland keine Maske am Lenkrad getragen werden.

Mundschutz im Auto macht Sinn

Die Straßenverkehrsordnung verbietet Autofahrern das Unkenntlich- machen des Gesichts. Doch das Coronavirus hat auch hier geltendes Recht durcheinandergewirbelt. Insbesondere, wenn mehrere Personen im Auto unterwegs sind, kann der Mindestabstand in einem Pkw in der Regel nicht eingehalten werden. Dann macht ein Mundschutz auch für den Fahrer durchaus Sinn.

Allerdings empfehlen die ARAG-Experten dem Fahrer das Tragen einer handelsüblichen Mund-Nase-Maske, denn diese ist meist kleiner als die selbstgenähte Version und dürfte in der aktuellen Situation nur in seltenen Fällen geahndet werden.

Darüber hinaus geben die Versicherungsfachleute zu bedenken, dass Brillenträger, die einen Mundschutz tragen, oft mit beschlagenen Brillengläsern zu kämpfen haben. In dem Fall sollte die Maske unverzüglich abgenommen werden.

Wichtig für Urlauber ist es, sich vor Reiseantritt über die jeweiligen Bestimmungen im Urlaubsland zu erkundigen, da diese coronabedingt oft aktualisiert werden.

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