Wer in Bus und Bahn künftig keine Maske trägt, muss zahlen. Symbolfoto: Pixabay
Coronavirus

Maskenpflicht: Jetzt drohen Bußgelder

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Maskenverweigerer in Bussen und Bahnen sollen künftig 50 Euro zahlen - das will der Senat heute beschließen.

Von Kathrin Harm und Hermann J. Olbermann

Andreas Bettray versucht es noch im Guten. Mit einer Werbekampagne und „einem Augenzwinkern“ will der Geschäftsführer der Fährgesellschaft Bremen-Stedingen seine Passagiere darauf hinweisen, dass sie auf der Fähre Mund und Nase bedecken müssen.

So viel Geduld bringt Innensenator Ulrich Mäurer nicht mehr auf. Wer ohne Maske mit Bus oder Bahn fährt oder einen Laden betritt und sich trotz Aufforderung weigert, eine zu tragen, kann künftig mit einem Bußgeld von 50 Euro bestraft werden. Das will der Senat am heutigen Dienstag beschließen.

Ursprünglich Staffelung zwischen 50 und 150 Euro

Zwar trage „die große Mehrheit der Fahrgäste mit dem Betreten von Bus und Bahn eine Maske“, heißt es in der Vorlage für die Senatssitzung. Aber „gerade in den Nachmittags- und Abendstunden kommt es vermehrt zu Verstößen gegen die Mund-Nase-Bedeckungspflicht“. Zu dem Ergebnis kamen Mitarbeiter der Bremer Straßenbahn-Gesellschaft BSAG und des Ordnungsdienstes nach wochenlangen Kontrollen.

Ursprünglich hatte Mäurer eine Staffelung der Bußgelder von 50 bis 150 Euro vorgeschlagen. Doch einige Senatsmitglieder fanden es schwierig zu differenzieren, wann 50 und wann 150 Euro fällig sind. Das sei auch den Bürgern schwer zu vermitteln, meinen die Kritiker und plädieren für eine einheitliche Summe.

Kein Bußgeld für Verstöße in Restaurants

Allerdings dürfen Mitarbeiter der BSAG auch künftig keine Bußgelder verhängen, sie können die Fahrgäste nur bitten, Mund und Nase zu bedecken. Notfalls müssen die BSAG-Kontrolleure die Polizei oder den Ordnungsdienst rufen. Nur deren Mitarbeiter sind berechtigt, ein Bußgeld zu verordnen.

In Restaurants und Hotels gilt zwar auch eine Maskenpflicht, aber wer hier gegen sie verstößt, muss kein Bußgeld fürchten. Das droht Verweigerern nur in Läden und öffentlichen Verkehrsmitteln.

Makenpflicht in Schulen

Auch die Bildungsbehörde hat eine Maskenpflicht angeordnet. In allen weiterführenden Schulen müssen Lehrer und Schüler in Gängen und auf den Fluren Mund und Nase bedecken. Nur während des Unterrichts im Klassenraum dürfen sie die Maske abnehmen. Doch auch in den Schulen müssen Verweigerer nicht zahlen.

Fährchef Andreas Bettray lobt für seine Kunden schon Gutscheine für vorbildliches Verhalten aus: „Wer zum Beispiel andere auf die Maskenpflicht hinweist, kann einen Gutschein bekommen.“

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