Es war die kürzeste Corona-Konferenz. Nach nur einer Stunden waren sich die Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel einig über die Verschärfung der Corona-Auflagen. An strikteren Einschränkungen führe angesichts der steigenden Zahl an Corona-Erkrankten und der wachsenden Zahl der Menschen, die an oder mit Corona sterben, kein Weg vorbei, sagte Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte. Er erläuterte am Sonntagmittag, was die neuen Regeln speziell für Bremen bedeuten.
Weihnachten: Die zuvor vom Senat beschlossenen Kontakverbote an Weihnachten werden gelockert. Vom 24. bis zum 26. Dezember dürfen sich Mitglieder eines Hausstandes mit vier Personen treffen, die nicht zum Hausstand gehören, egal aus wie vielen Haushalten diese vier zusätzlichen Personen kommen. So können etwa drei erwachsene Kinder, die schon auswärts wohnen, an diesen Tagen gemeinsam ihre Eltern besuchen. Bürgermeister Andreas Bovenschulte mahnte aber: „Das eine ist, was rechtlich erlaubt ist. das andere ist, ob alle Spielräume ausgenutzt werden müssen.“ Er appellierte an die Bremer, auch an diesen Tagen die Kontakte auf ein absolutes Minimum zu beschränken.
Silvester/ Neujahr: Vor und an Silvester dürfen keine Feuerwerkskörper verkauft werden. Außerdem gilt an beiden Tagen ein An- und Versammlungsverbot. Auf ausgewiesenen Plätzen ist Böllerei verboten, etwa an der Schlachte, im Schnoor, rund ums Rathaus, rund um den Flughafen und vor Krankenhäusern und Heimen.
Schulen: Bremen hebt die Präsenzpflicht an den Schulen schon vom 16. Dezember an auf. Kinder und Jugendliche sollen wenn möglich zu Hause lernen. Die Schulen bleiben aber geöffnet. Unklar ist noch, ob Schüler an manchen Tagen zu Hause bleiben und an anderen in die Schule kommen dürfen oder sich für die gesamte Zeit bis zum Beginn der Weihnachtsferien für eine Variante entscheiden müssen. Für die Abschlussklassen werden besondere Regeln beschlossen. Die Abschlussklassen schreiben alle vorgesehenen Klausren.
Kitas: Die Kitas bleiben geöffnet.
Einzelhandel: Vom 16. Dezember bis zum 10. Januar müssen alle Läden schließen, ausgenommen sind solche für den täglichen Bedarf. Geöffnet bleiben also etwa Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Bäckereien, Drogerien, Direktvermarkter, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Refomhäuser, Babyfachmärkte, Optikter, Akustiker für Hörgeräte, Reinigungen, Tankstellen, Postfilialen, Kfz-Werkstätten, Banken und Sparkassen, Waschsalons, Zeitungsläden, Tierbedarfsgeschäfte und Futtermittelläden sowie der Verkauf von Weihnachtsbäumen und der Großhandel.
Alkohol / Essen: Alkoholische Getränke dürfen nur in geschlossenen Behältern verkauft werden. Der Verzehr aller Getränke und Speisen vor Ort ist verboten. Sie dürfen nur zu Hause, im Büro oder auf dem Weg dorthin verzehrt werden. Ansammlungen sind verboten.
Unternehmen sollen großzügig Home-Offive ermöglichen oder Betriebsferien. Firmen und Selbststöndige, die wegen dieser Auflagen schließen müssen, können Zuschüsse zu den Fixkosten beantragen bis zu 500.000 Euro. Zudem werden Teilabschreibungen erleichtert für Waren, die wegen der Schließung an Wert verlieren.
Pächter: Gewerbliche Mieter und Pächter können gegenüber dem Vermieter eine „schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage“ geltend machen und entsprechen über Miet- oder Pachtminderung verhandeln.
Alten- und Pflegeheime: Das Personal muss sich mehrmals in der Woche testen lassen und FFP2-Masken tragen. Das gilt auch für mobile Pflegedienste. Bei erhöhten Inzidenzwerten müssen sich auch die Besucher testen lassen.
2021: Am 5. Januar beraten die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin, welche Regeln vom 11. Januar an gelten sollen.