Der vordere Tabakspeicher ist nicht für Wohnungen geeignet, die beiden hinteren sollen zu 80 Prozent mit Wohnraum belegt werden.
Tabakquartier

Wohnen im alten Speicher

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Der erste Entwurf für einen neuen Bebauungsplan für einen Teil des Tabakquartiers liegt auf dem Tisch.

Bisher stand das Thema Arbeiten bei der Neugestaltung des Tabakquartiers im Mittelpunkt. Die Investoren von Justus Grosse schufen in den ersten Bauabschnitten schicke Büros und Räume für Gastronomie. Nun rückt mit dem Bebauungsplan 2533 erstmals auch das Wohnen in den Fokus.

„Es ist ein besonderer Bebauungsplan, weil es der erste ist, den wir auf Grundlage des Masterplans Vorderes Woltmershausen aufstellen“, leitete Stadtplaner Axel König die virtuelle Einwohnerversammlung zur Vorstellung des Bebauungsplan-Vorentwurf ein.

Wohnen ermöglichen

Das etwa 6,7 Hektar große Plangebiet umfasst die drei ehemaligen Tabakspeicher sowie die Hallen IV – VI und liegt im südwestlichen Bereich des Areals zwischen Am Tabakquartier und der Senator-Apelt-Straße. „In erster Linie geht es darum, die Wohnnutzung für die beiden nördlichen Speichergebäude zu ermöglichen“, erklärte Nicole Braun vom ausführenden Büro BPW Stadtplanung.

Der südlichste Speicher sei aufgrund der Lärmemissionen von der Autobahn 281 nicht für Wohnen geeignet. Die beiden anderen Speicher sollen zu 80 Prozent für Wohnen genutzt werden, der Rest für Kleingewerbe. 220 bis 440 Lofts könnten dort entstehen.

Hallen werden noch nicht überplant

Die drei im Plangebiet liegenden Hallen sind zwar später ebenfalls für Wohnen vorgesehen, im Bebauungsplan 2533 werden sie dennoch zunächst als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen. „In der Praxis ist es so, dass die Hallen langfristig für Wohnen genutzt werden“, erläuterte König. Sie jetzt anders auszuweisen sei eine handwerkliche Notwendigkeit, um Lärmobergrenzen festzulegen und Kompatibilität zwischen altem und neuem Bebauungsplan herzustellen. „Das ist ein bisschen von hinten durch die Brust“, merkte König an.

Viele Anwohnerfragen drehten sich erwartungsgemäß um das Verkehrskonzept. König versprach, dass man die Angaben des Investors genau nachrechnen werde.

Der weitere Zeitplan: Der Bebauungsplanentwurf soll vor den Sommerferien der Baudepuation vorgelegt werden, damit diese die Aufstellung beschließen kann. Danach folgt die öffentliche Auslegung. Im September könnten dann Deputation und Bürgerschaft durch Beschluss Baurecht schaffen.

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