n der Corona-Zeit boomte das Geschäft mit Wohnmobilen und Wohnwagen. Doch wohin mit ihnen im Winter?Foto. Schlie
Parken

Wohnmobile stehen im Weg

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Autofahrer ärgern sich über blockierte Parkplätze in den Wohnquartieren.

Oliver Kiesling flucht fast jeden Abend, wenn er nach Hause kommt. „Es darf doch nicht wahr sein, dass diese Monster hier alles zustellen und mit ihrer Größe auch noch die Sicht einschränken. Halter müssten wenigstens die doppelte Gebühr zahlen“, ärgert sich der Schwachhausener über abgestellte Wohnmobile. Zwar brauchen auch deren Besitzer einen Parkausweis, wenn sie das Fahrzeug in einer Bewohnerpark-Zone abstellen. 30 Euro kostet solch ein Parkausweis im Jahr. Doch häufig blockieren die Wohnmobile mehr als einen Parkplatz.

Zwar bieten inzwischen auch Unternehmen Stellflächen für Wohnwagen und Wohnmobile an. „Wir nehmen 60 Euro monatlich für einen Außenstellplatz im eingezäunten Bereich und 90 für einen in der Halle. Hinzu kommt eine einmalige Kaution von 250 Euro“, sagt Janina Reiße, Mitarbeiterin des Vermieters Lagerbaron. „Aber das ist mir viel zu teuer“, schimpft Ingo Böttcher aus Habenhausen.

Wohnmobil im Blick haben

Boris Helmke aus der Neustadt sieht es ähnlich. „Da suche ich mir lieber eine Alternative, möglichst bei mir um die Ecke. Das hat außerdem den Vorteil, dass ich mein Wohnmobil stets im Blick habe.“ Birger Winkelmann verfährt so. „Vermieter überwachter Stellplätze nehmen es von den Lebendigen. Und die Abstellflächen befinden sich in der Regel viel zu weit weg“, meint sie.

„Befindet sich auf einem Parkplatz das Zusatzzeichen 1010-58, ist dieser Autofahrern vorbehalten“, erklärt Andrea Voth, die Sprecherin des Amt für Straßen und Verkehr (ASV). Ansonsten gilt: „Wenn das zulässige Gesamtgewicht eines Wohnmobils unter 7,5 Tonnen liegt und das Kraftfahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist, darf es auf der Straße abgestellt werden“, sagt Rose Gerdts-Schiffler, Sprecherin des Innenressorts.

Wiege ein Camper mehr als 7,5 Tonnen, seien Wohngebiete zwischen 22 und 6 Uhr für ihn tabu. Sonn- und Feiertage ebenfalls. Anders verhält es sich bei Wohnwagen. Sie dürfen maximal zwei Wochen ohne Zugfahrzeug abgestellt werden.

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