„Die Impfquote der Belegschaft in der Stenum Ortho liegt bei 99,9 Prozent. Die Versorgung der Patienten durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist nicht beeinträchtigt“, teilt Daniela Wolff, in der Fachklinik für Orthopädie für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig, auf Nachfrage mit.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Seit dem 16. März gilt in Deutschland eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Diese bezieht sich nach Paragraph 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) unter anderem auf ambulante oder (teil-)stationäre Einrichtungen oder Unternehmen des Gesundheitswesens sowie zur Betreuung, Pflege und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen.
Personen, die in diesen Einrichtungen arbeiten, mussten ihrem Arbeitgeber nun einen Impf- oder Genesenennachweis oder eine ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Impf-Kontraindikation vorlegen.
Hohe Infektionszahlen
Gesundheitsministerin Daniela Behrens begrüßt die einrichtungsbezogene Impfpflicht: „Wir haben es immer noch mit sehr hohen Infektionszahlen zu tun und das Corona-Virus wird uns auf längere Sicht erhalten bleiben. Daher ist es gut, dass besonders gefährdete Menschen, die in Heimen leben oder im Krankenhaus behandelt werden, durch die Impfpflicht zukünftig noch besser geschützt sind.“
Peter Schmitz, Geschäftsführer der Senioreneinrichtung Hildegard-Stift kritisiert die einrichtungsbezogene Impfpflicht dagegen. Der Gesetzgeber habe sich elegant aus dem Dilemma gezogen. „Natürlich fühlen sich die Bewohner besser, wenn alle geimpft sind. Allerdings betrifft die Impfpflicht nicht die Bewohnerschaft, und wir haben tatsächlich zwei Bewohner, die sich nicht impfen lassen wollen. Das macht es dann wieder mühsamer für alle“, betont Schmitz.
Auf den Impfstatus der Belegschaft angesprochen, vermeldet er 100 Prozent. „Das nimmt uns zumindest die Sorge, große Ausfälle befürchten zu müssen.“ Eine Mitarbeiterin habe die Einrichtung allerdings verlassen, was er sehr bedauert.
Besucher müssen Test vorlegen
Anders als bei den Heimbewohnern habe man zumindest bei deren Besuchern Handhabe. „Für sie gilt derzeit unverändert weiter, dass sie einen tagesaktuellen negativen Corona-Test mitbringen oder sich vor Ort in der Einrichtung testen lassen müssen. Das wird wohl auch noch eine Zeit lang so bleiben“, betont Schmitz. Ansonsten wäre das Geschehen definitiv nicht beherrschbar.
Im Delme Klinikum Delmenhorst (DKD) muss ebenfalls jeder Besucher einen Test vorlegen, unabhängig vom Impfstatus. „In der Belegschaft ist die Impfquote überdurchschnittlich hoch“, vermeldet Klinikleiter Christian Peters. „Alle Ärzte und Pflegekräfte mit Patientenkontakt sind geimpft.“ Florian Friedel, Geschäftsführer am DKD kritisiert die zusätzliche Bürokratie aufgrund der Meldepflicht.
Androhung von Bußgeld
Seit vier Tagen ist ein Portal freigeschaltet, auf dem die Arbeitgeber beziehungsweise Einrichtungsleitern jene Mitarbeiter melden müssen, bei denen der Impfstatus ungenügend oder unsicher ist oder Zweifel an der Echtheit des Nachweises besteht. Auch Arztpraxen und andere Selbständige sind meldepflichtig. Derzeit gilt als vollständig immunisiert, wer doppelt geimpft oder aber geimpft und genesen ist.
Die Gesundheitsämter werden alle gemeldeten Personen dazu auffordern, einen Impfnachweis oder ein Attest vorzulegen. Ansonsten droht eine Anhörung mit einer Zwangsgeldandrohung. Das Zwangsgeld beläuft sich auf 1.500 Euro bei einer Vollzeittätigkeit. Bei anhaltender Weigerung zur Impfung kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro verhängt werden.
90.000 Mitarbeitende in der Pflege
Wird weiterhin kein Nachweis erbracht, kann das Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot für die gemeldete Person verfügen. Es liegt in der Hand der Arbeitgeber, ob weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen gezogen werden.
In Niedersachsen arbeiten rund 240.000 Menschen im Gesundheitswesen, davon rund 90.000 in der Pflege. „Wir werden Ende April Bilanz ziehen, wie viele Beschäftigte gemeldet wurden“, sagt Ministerin Behrens.