Nicht alle Dienstleister haben die gleichen Regeln, was die Annahme von Trinkgelden zu den Feiertagen angeht. Wenn eine Aufmerksamkeit erlaubt ist, gibt es oft Grenzen wie hoch die Summe sein darf. Foto: DHL Manuel Alvarez auf Pixabay Nicht alle Dienstleister haben die gleichen Regeln, was die Annahme von Trinkgeldern zu den Feiertagen angeht. Wenn eine Aufmerksamkeit erlaubt ist, gibt es oft Grenzen wie hoch die Summe sein darf. Foto: DHL Manuel Alvarez auf Pixabay
Weihnachten

Trinkgeld zu Weihnachten?

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Was Briefträger, Paketboten und Stadtreiniger jetzt noch annehmen dürfen

Sie sind das gesamte Jahr über bei Wind und Wetter unterwegs, tragen Brief und Pakte aus oder leeren Mülltonnen.

Jetzt, wenige Tage vor Weihnachten, möchten ihnen viele Menschen danken – doch dürfen sie das? Dürfen Postboten, Paketzusteller und Mitarbeiter der Stadtreinigung überhaupt Geschenke annehmen?

Die Haltung der Bremer Stadtreinigung (DBS) ist klar: „Nein“, sagt DBS-Sprecherin Antje von Horn. Es „gilt ein generelles Annahmeverbot von Belohnungen und Geschenken, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit bei der Bremer Stadtreinigung stehen“, betont die DBS-Sprecherin.

Mitarbeitende werden auf Annahmeverbot hingewiesen

Selbst Trinkgeld ist tabu. Auch geldwerte Vorteile wie etwa Einladungen zu Veranstaltungen, Rabattkarten oder Gutscheine müssen die Beschäftigten der Stadtreinigung ablehnen. Ausnahmen sind erlaubt, aber nur mit schriftlicher Genehmigung des Vorstands und nur in Einzelfällen.

„Wir weisen jedes Jahr in der Adventszeit alle Mitarbeitende auf das generelle Annahmeverbot hin“, sagt von Horn.

Geld- oder Sachgeschenke sind bei Hermes möglich

Der Paketzusteller Hermes ist nicht so streng. Seine Zustellerinnen und Zusteller dürfen Geld oder Sachgeschenke einstecken – allerdings nur im Wert von höchstens 10 Euro. Gaben, deren Wert darunter liegt, müssen auch nicht gemeldet werden. „Zu beachten ist, dass wir bundesweit in der Paketzustellung mit regionalen Logistikunternehmen zusammenarbeiten. Diese sind zu 100 Prozent selbständige Unternehmen mit eigenen Richtlinien, was das Thema Trinkgeld betrifft“, sagt Hermes-Sprecherin Julia Kühnemuth.

Für die Empfänger an der Haustüre sei nicht direkt ersichtlich, ob ein Zusteller für Hermes arbeitet oder für einen anderen Servicepartner, erklärt Kühnemuth die Regel. Daher seien Kunden auf der sicheren Seite, wenn sie sich an dem Wert von 10 Euro orientierte.

Trinkgeld und Geschenke bis zu 25 Euro bei DHL möglich

Für Briefträger der Deutschen Post und DHL-Zusteller gebe es keine besondere Regel, sagt Maike Wintjen, Sprecherin des DHL-Konzerns, zu dem die Deutsche Post gehört. Wintjen betont aber, Arbeitnehmern sei es grundsätzlich nicht erlaubt, Belohnungen oder Geschenke anzunehmen.

„Dies gilt allerdings nicht, soweit es sich um ein geringwertiges Sachgeschenk bis zu einem Wert von 25 Euro handelt“, erklärt die Sprecherin. „Die Trinkgelder zu Weihnachten liegen regelmäßig deutlich unter dieser Summe.“

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