Die Qualität des Wassers in Bremen-Nord ist laut eines Gutachtens sehr gut. Mit dem Wasserschutzgebiet soll diese Qualität erhalten bleiben. Symbolfoto: Pixabay Die Qualität des Wassers in Bremen-Nord ist laut eines Gutachtens sehr gut. Mit dem Wasserschutzgebiet soll diese Qualität erhalten bleiben. Symbolfoto: Pixabay
Vegesack

Einwendungen gegen geplantes Wasserschutzgebiet

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30 Einwendungen gegen das Wasserschutzgebiet Vegesack sind eingegangen. Sie werden am 13. Januar erörtert.

„Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel“ – so steht es in Präsentationen, Anträgen von Parteien und Flyern, die in den vergangenen Jahren über das geplante Wasserschutzgebiet in Vegesack erstellt wurden. In der kommenden Woche soll das langwierige Verfahren die nächste Hürde nehmen: Für den 13. Januar ist das Anhörungsverfahren geplant.

„Zusammenhänge und Hintergründe des Verfahrens sollen verdeutlicht und somit das Verständnis für die Maßnahme gefördert werden, um letztlich gemeinsame, möglichst einvernehmliche Lösungen zu finden“, erklärt Jens Tittmann, Sprecher des Umweltressorts. Etwa 30 Einwendungen und Stellungnahmen gegen das Vorhaben sind eingegangen. Sie werden bei der Anhörung besprochen.

Grundwasser soll vor Schadstoffen geschützt werden

Das in Vegesack geförderte Grundwasser wird seit Jahren zu Trinkwasser für Bevölkerung, Gewerbe und Industrie in Bremen-Nord aufbereitet. Mit der Ausweisung dieses Areals soll die Trinkwasserversorgung für Bremen-Nord langfristig sichergestellt und die sehr gute Wasserqualität erhalten bleiben. Das Grundwasser soll so insbesondere vor Schadstoffen geschützt werden.

Außerdem soll der Bevölkerung damit vermittelt werden, wie schützenswert die Grundwasserressourcen sind. „Durch sparsame Verwendung von Trinkwasser, Verzicht auf Biozide im Hausgarten, sorgsamen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wie Mineralöle, Lösungsmittel, Lacke und Farben sowie Unterlassung der Entsorgung von Medikamenten über die Toilette“ könne jeder einen Beitrag leisten, schreibt die Umweltbehörde. Das Grundwasser in Blumenthal, das ebenfalls zu Trinkwasser aufbereitet wird, ist bereits seit Jahrzehnten als Wasserschutzgebiet ausgewiesen.

Wasserschutzgebiet soll im ersten Halbjahr ausgewiesen werden

Für private Anlieger und Kleingewerbe im künftigen Wasserschutzgebiet gibt es einige Änderungen zu berücksichtigen. So müssen in bestimmten Bereichen des geplanten Schutzareals unterirdische Heizöl-Tankanlagen alle zweineinhalb Jahre anstatt alle fünf Jahre, oberirdische Anlagen alle fünf Jahre, geprüft werden. Auch für Bauprojekte gelten strengere Auflagen.

Da das Wasserschutzgebiet nicht nur auf bremischen, sondern auch auf niedersächsischen Flächen geplant ist, werden zwei Wasserschutzgebietsverordnungen erlassen. Nach dem gemeinsamen Anhörungstermin in der kommenden Woche wird das Ergebnis ausgewertet. „Soweit sich keine wesentlichen Änderungen für den Verordnungsentwurf ergeben, werden die Verordnungen jeweils von der zuständigen Behörde im Landkreis Osterholz und von der Oberen Wasserbehörde in Bremen erlassen“, erklärt Tittmann.

Beabsichtigt sei, die Wasserschutzgebietsverordnung im ersten Halbjahr 2023 zu erlassen – vorausgesetzt es ergeben sich keine wesentlichen Änderungen für den Verordnungsentwurf im Zuge der Anhörung.

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