Das Delme Klinikum in Delmenhorst ändert seine Corona-Bestimmungen. Foto: Konczak
Delme Klinikum

Besuchszeit bleibt weiterhin eingeschränkt

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Testpflicht für Besucher entfällt

„Anfang der Woche hatten wir noch zehn Corona-Patienten im Haus“, berichtet Delme-Klinikum-Geschäftsführer Dr. Christian Peters. Seitdem habe sich die Lage im Delme Klinikum Delmenhorst (DKD) entspannt. Unabhängig davon müssen die stationären Patientinnen und Patienten weiterhin zum eigenen und zum Schutz ihrer Mitpatienten auf den Fluren, in Wartezimmern und anderen öffentlichen Bereichen eine medizinische Mund-Nasen-Schutz-Maske tragen.

Patienten mit einer Atemwegssymptomatik werden unabhängig von der Schwere auf Corona getestet. Bei einem positivem Befund isoliert man sie und führt zusätzlich einen PCR-Test durch.

Eingeschränkte Besuchszeit mit Ausnahmen

„Die eingeschränkte Besuchszeit täglich von 14 Uhr bis 18 Uhr hat sich bewährt“, sagt Tomke Hammerl, im DKD für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Sie wird deshalb vorerst beibehalten. Ausgenommen von diesen Besuchszeiten sind nach Absprache mit der jeweiligen Station Angehörige, die einen Patienten besuchen, der lebensbedrohlich erkrankt ist, Angehörige von Patienten der Palliativstation sowie die Begleitperson eines älteren, gebrechlichen, seh- oder gehbehinderten oder dementen Patienten. Die ausgeweitete Besuchszeit gilt auch für Dolmetscher und gerichtlich bestellte Betreuer, die Begleitperson einer Schwangeren, Väter, die ihr Neugeborenes besuchen, sowie die Eltern oder sonstige enge Bezugspersonen eines kranken Kindes.

„Bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herrscht Erleichterung, dass sie nicht mehr überall eine FFP2-Maske tragen müssen“, betont Peters. Für sie gilt die Maskenpflicht nur noch bei unmittelbarem Patientenkontakt. „Die FFP2-Maske wird empfohlen, es reicht aber auch ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz“, sagt Peters. In allen übrigen öffentlichen Bereichen wird den Mitarbeitern das Tragen einer Maske empfohlen.

Die Belegschaft muss sich darüber hinaus nicht mehr regelmäßig auf Corona testen. Die Testpflicht ist weiterhin verpflichtend bei einer Atemwegssymptomatik und nach dienstlichem oder privatem Kontakt zu coronapositiven Personen.

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