Die Kreisverwaltung argumentierte, dass mit einer pauschalen Kita-Förderung mehr erreicht sei, als wenn einzelne Kinder abhängig vom Behinderungsgrad Förderung erhielten. Foto: Pixabay
Kitas

Besondere Bedürfnisse

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Landkreis plant, sich gegen eine Änderung bei der Betreuung behinderter Kinder zu stellen.

Ein neuer Landesrahmenvertrag soll dafür sorgen, dass Kinder mit Behinderung im Alter von drei bis sechs Jahren von den Landkreisen mehr Geld für die angemessene Unterstützung in der Kita bekommen. Abhängig vom Behinderungsgrad müsste dieser Betrag nach errechnet werden. Die Verwaltung will sich dagegen stellen.

Die wesentliche Veränderung in dem Vertrag besteht in der Schaffung von zwei Leistungsberechtigtengruppen (Schweregruppen) mit besonderen, grundsätzlich fachärztlichen Diagnosen. Diese würden dann eine Zuordnung des Kindes in die Leistungsberechtigtengruppe 2 (LBG 2) bedeuten.

„Das Thema kommt irgendwann auf uns zu“, kündigte die Erste Kreisrätin Heike Schumacher beim jüngsten Sozialausschuss des Landkreises an. Doch, so gab sie zu bedenken, habe man sich in Osterholz bereits gut mit der aktuellen Regelung eingespielt. Diese besagt, dass zusätzliche Gelder für die Betreuung behinderter Kinder gerecht unter allen Kitas aufgeteilt wird, unabhängig von den individuellen Kindern. „Alle Kräfte sind für alle Kinder da, das finde ich ein gutes System“, so Schumacher.

Man möchte die Unterscheidung einzelner Kinder vermeiden, meinte Schumacher weiter. Der im Landesrahmenvertrag festgelegte Weg wäre für die Kreisrätin ein „Rückschritt“. Der Vorteil, beim bisherigen System zu bleiben, läge laut Schumacher darin, dass pauschal gesehen mehr Geld bei den Gruppen landen würde, sodass alle zusätzliche Maßnahmen wie etwa im Bereich der Logopädie anbieten könnten. „Auch die Träger wollen nicht die einzelnen Kinder unterscheiden“, sagte Schumacher. Sie habe Rücksprache gehalten.

„Alle Kinder in den Integrationsgruppen profitieren von den dort verfügbaren Personalressourcen und es gibt in der Regel keine nur auf ein besonderes Kind bezogene Förderung. So gelingt ein Miteinander von behinderten und nicht-behinderten Kindern, das durch eine persönliche Zuordnung von Förderressourcen gefährdet wäre“, heißt es in der Stellungnahme vom Landkreis zum Landesrahmenvertrag.

Trotz seines Namens käme das Geld im Übrigen dennoch weiterhin allein vom Landkreis. Finanzielle Nachteile würden sich daher bei einem Verbleib beim bisherigen System nicht ergeben, so Schumacher.

Kommentar

Gleichheit um jeden Preis?

Inklusion ist ein schweres Thema. Man will für alle das Beste erreichen und auch bei der Betreuung von Kindern mit Behinderung gilt es, behutsam vorzugehen und viele Aspekte zu beachten. So wäre da etwa der Fachkräftemangel. Angenommen, Kinder bekämen – abhängig von der Schwere der Behinderung – angepasste Fördermittel vom Kreis? Gäbe es überhaupt die passenden Kräfte, um sie gegebenenfalls als Springer für jeweils einige Jahre einzusetzen? Doch auf das Argument der Tradition zu setzen, zu sagen „Wir machen das so, weil wir das schon lange so machen“, kommt enorm engstirnig rüber. Einige Kinder würden sicherlich von gesonderter Betreuung profitieren, auch wenn dann offenkundig nicht mehr alle gleich sind. Der neue Landesrahmenvertrag scheint hier in die passende Kerbe zu schlagen. Vielleicht würde es sich doch lohnen, der Idee nicht direkt ablehnend gegenüberzustehen?

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