Das E-Rezept soll nach einigen Schwierigkeiten zum Monatswechsel endlich kommen. Bis Ende Juli sollen 80 Prozent aller Apotheken Deutschlands mit Lesegeräten ausgestattet sein. Alternativ zum Smartphone kann man sich einen Papierausdruck in der Arztpraxis ausstellen lassen.Foto: ABDA Das E-Rezept soll nach einigen Schwierigkeiten zum Monatswechsel endlich kommen. Bis Ende Juli sollen 80 Prozent aller Apotheken Deutschlands mit Lesegeräten ausgestattet sein. Alternativ zum Smartphone kann man sich einen Papierausdruck in der Arztpraxis ausstellen lassen. Foto: ABDA
Gesetze

Das ändert sich zum 1. Juli

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Von Rente über Pflegebeitragssatz bis Bürgergeld – diese Verordnungen treten in Kraft

Das erste Halbjahr ist geschafft und mit dem Monatswechsel stehen in Deutschland neue Gesetze und Änderungen in den Startlöchern.

Mastercard etwa schickt sein Zahlverfahren „Maestro“ in Rente, an neuen Ladesäulen für Elektroautos muss künftig auch kontaktloses Bezahlen mit Karte möglich sein und das E-Rezept soll endlich in Deutschlands Apotheken starten. Ein kurzer Überblick, was sich noch ändert.

Rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland können sich freuen: Laut Bundesregierung steigen ab 1. Juli die Renten: 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten. Ein Rentner aus den alten Bundesländern, der bisher 1.000 Euro Rente erhalten hat, bekommt zukünftig 1.043,90 Euro.

Kinderlose müssen mehr zahlen

Dafür müssen Bundesbürger ohne Nachwuchs künftig tiefer in die Tasche greifen, weil der Kinderlosenzuschlag von 0,35 Prozent auf 0,60 Prozent angehoben wird. Das sieht das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz vor, das zum 1. Juli zudem eine Änderung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung mit sich bringt.

Dieser beläuft sich für Eltern aktuell auf 3,05 Prozent, steigt dann mit dem Monatswechsel auf 3,4 Prozent. Der Arbeitgeberanteil bleibt laut einer Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums bei 1,7 Prozent. Der neue Satz für Kinderlose beträgt 4 Prozent, der Arbeitnehmeranteil liegt bei dieser Gruppe bei 2,3 Prozent.

Bei Arbeitnehmenden mit einem Kind gilt demgegenüber nur ein Beitragssatz von 3,4 Prozent. Ab zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt.

Sechs Monate nachdem das Bürgergeld Hartz-IV abgelöst hat, treten zum 1. Juli 2023 ein paar Änderungen beziehungsweise Erweiterungen in Kraft.

Wer beispielsweise Bürgergeld bezieht und dazu noch arbeiten geht, kann sich ab kommendem Monat auf mehr Geld freuen. Durch eine Änderung der Freibeträge dürfen Erwerbstätige bei einem Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro 30 Prozent davon behalten.

Prämien für Weiterbildung

Weitere Änderungen beim Bürgergeld betreffen etwa die Erbschaft, die künftig als Vermögen und nicht als Einkommen gezählt wird. Zudem wird auch das Mutterschaftsgeld nicht mehr als Einkommen angerechnet.

Weiterhin profitieren alle Bürgergeld-Beziehende, wenn sie sich für eine Weiterbildung entscheiden. Wird diese abgeschlossen, gibt es für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie. Zusätzlich gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro.

Für andere Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration besonders wichtig sind, gibt es laut Jobcenter einen monatlichen Bürgergeldbonus von 75 Euro.

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