Da für den Wochenmarkt eine Sondernutzung vorliegt, darf laut Fachbereich Bürgerangelegenheiten das Blindenleitsystem auf dem Rathausplatz auch weiterhin überbaut werden. Foto: Konczak
Ausschuss

Stolperfalle Blindenleitstreifen

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Leitsysteme für Sehbehinderte müssen nicht immer und unbedingt freigehalten werden

Eine Vertreterin des Behindertenbeirates der Stadt Delmenhorst nutze die Sitzung des Ausschusses für Bürgerangelegenheiten und öffentliche Sicherheit am vergangenen Dienstag, um darauf hinzuweisen, dass bei Festen aber auch während des Wochenmarktes der Blindenleitstreifen auf dem Rathausplatz häufig mit Waren oder Ständen blockiert sei. Der für Blinde und hochgradig Sehbehinderte erstellte Leitstreifen soll den Betroffenen das gefahrlose Queren des Platzes und eine Orientierung ermöglichen. Die Markthalle, das Rathaus und die Fußgängerzone sind in das Blindenleitsystem einbezogen.

Die Frage zur Überbauung des Blindenleitsystems wurde bereits häufiger thematisiert. Bereits im Jahr 2013 forderte der damalige Behindertenbeirat, dass der Blindenleitstreifen auch während der Wochenmärkte freizuhalten sei und nicht von Marktständen überbaut werden dürfe. Dieser Antrag wurde nach mehrfacher und umfänglicher Diskussionen sowie unter Beteiligung der Wochen- sowie Weihnachtsmarktbeschicker vom Rat der Stadt Delmenhorst am 18. Dezember 2013 mehrheitlich abgelehnt. 2014 wurde eine Petition in Hannover eingereicht, aber auch diese lehnte die Politik ab.

Die Suche nach einer gemeinsamen Lösung

„Stets sollte eine gemeinsame Lösung gefunden werden, die sowohl den Bedürfnissen sehbehinderter Menschen als auch den Interessen der Nutzer des Rathausplatzes gerecht wird“, heißt es in einer Stellungnahme aus dem Fachbereich Bürgerangelegenheiten der Stadt Delmenhorst. „Im Sinne der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen und kulturellen Leben befinden wir uns ohnehin in einem stetigen Prozess, die Orientierungsmöglichkeiten zu verbessern“, sagt der städtische Pressesprecher Timo Frers.

In Niedersachsen existiert aktuell keine gesetzliche Regelung, wonach Blindenleitstreifen immer und unbedingt freigehalten werden müssen oder nicht überbaut werden dürfen.

Der Rathausplatz wird im Rahmen der Sondernutzung für Feste und Aktivitäten unterschiedlichster Art wie beispielsweise Wochenmarkt, Weihnachtsmarkt, das Streetfood-Festival, das Wein- und Kartoffelfest genutzt. Frers: „Da hier eine Sondernutzung vorliegt, darf laut Fachbereich Bürgerangelegenheiten das Blindenleitsystem dafür auch weiterhin überbaut werden.“

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