Paketboten dürfen nur mit einer Genehmigung Pakete einfach so abstellen. Das Risiko, dass das Paket beschädigt oder geklaut wird, liegt dann nicht mehr beim Paketdienst.Foto: Schlie Paketboten dürfen nur mit einer Genehmigung Pakete einfach so abstellen. Das Risiko, dass das Paket beschädigt oder geklaut wird, liegt dann nicht mehr beim Paketdienst. Foto: Schlie
Zustellung

Pakete liegen öfter vor der Tür

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Immer mehr Menschen nutzen Abstellgenehmigungen – doch es gibt einiges zu beachten

Es klingelt an der Tür. Auf der Fußmatte liegt ein Karton. Auf der Straße springt der Paketbote schon wieder in seinen Lieferwagen und braust davon.

Darf der das? Und was wäre, wenn die Bewohner gar nicht im Haus gewesen wären oder das Klingeln gar nicht gehört hätten?

Zahl der Ablageorte verdoppelt

Paketzusteller dürfen Pakete nicht einfach vor der Tür, im Treppenhaus oder in der Garage abstellen – es sei denn, es liegt eine Zustimmung vor. Deswegen vereinbaren immer mehr Bremerinnen und Bremer sogenannte Abstellgenehmigungen. Damit legen sie Orte fest, die der jeweilige Paketdienst als Ablage für die Ware nutzen darf.

Bei DPD ist mit der Corona-Pandemie die Zahl solcher Ablageorte sprunghaft angestiegen und hat sich zwischen 2019 und 2022 verdoppelt. „Diese Entwicklung ist auch in Bremen zu beobachten“, sagt DPD-Sprecher Marian Pawelka.

Auch bei Hermes wächst die Buchungsquote seit Jahren konsequent und wird jeden Tag im Schnitt von einer sechsstelligen Anzahl von Kunden genutzt. Und ungefähr jeder Zehnte in Deutschland Wohnende hat DHL einen Ablageort zum Zustellen seiner Sendung angegeben.

Schnellere Paketzustellung

„Die Pandemie ist glücklicherweise vorbei, aber die Verbraucher haben sich an die Abstellgenehmigung gewöhnt und gute Erfahrungen damit gemacht“, erklärt DPD-Sprecher Pawelka.

Durch die Zunahme der Abstellgenehmigungen habe sich die durchschnittliche Stoppzeit einer normalen Paketzustellung vom Abstellen bis zur Zustellung deutlich verkürzt. „Das bedeutet für DPD eine erhebliche Produktivitätssteigerung. Und die Kundinnen und Kunden finden ihr Paket vor, wenn sie nach Hause kommen.“

Hermes-Sprecherin Julia Kühnemuth ergänzt: „Die Ablage an einem gewünschten Ort muss im Vorfeld aktiv durch die Kunden beauftragt werden.“

Doch Vorsicht: Der Ablageort könne als „einmalig“ oder „dauerhaft“ definiert werden. „Liegt keine Ablagegenehmigung vor, dürfen Zusteller die Sendung nicht einfach so an einem Ort ablegen, ansonsten handeln sie zuwider unserer klaren Arbeitsanweisungen“, betont Künemuth.

Treppenhäuser nicht ideal

Grundsätzlich sollte es sich beim Abstellort um einen frei zugänglichen, sicheren und wettergeschützten Platz handeln, wie eine Garage oder ein Carport. „Treppenhäuser sind beispielsweise nicht zu empfehlen, da diese oft für verschiedene Personen zugänglich sind“, so die Hermes-Sprecherin.

„Bei der Zustellung am Ablageort übergeben wir die Sendung ohne Unterschrift und persönliche Übergabe.“ Deswegen hafte Hermes nicht bei Verlust oder Beschädigung.

Wenn Ware geklaut oder beschädigt wird, empfiehlt DPD im ersten Schritt den Versender über zu informieren. „Dieser kann sich dann mit dem DPD Kundenservice in Verbindung setzen, um eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden“, erläutert Pawelka.

Omar Harb aus der Abteilung Verbraucherrecht der Bremer Verbraucherzentrale erklärt: „Die Gefahr, dass das Paket wegkommt oder beschädigt wird, zum Beispiel durch einen Regenschauer, geht bei einer Abstellgenehmigung auf den Empfänger über. Der Bundesgerichtshof hat geurteilt, dass eine Nachricht an den Empfänger allerdings zwingend erforderlich ist, um eine Zustellung zu bewirken.“

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