Die Parkstraße soll mit Fördermitteln saniert werden. Foto: Konczak
Politik

Modernisierung der Parkstraße

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Ausschuss beschließt die Förderrichtlinie / BauBeCon ist Sanierungsträger

Bereits am 27. April hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, dass die BauBeCon als Sanierungsträger für die Modernisierung an der Parkstraße eingesetzt wird. Bei dem vergangenen Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Umwelt am 28. September entschieden die anwesenden Mitglieder über die genaue Förderrichtlinie.
„Durch die Aufnahme in die Städtebauförderung des Landes Niedersachsen stehen in den kommenden Jahren im Sanierungsgebiet ‚Hude-Parkstraße‘ Fördermittel für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zur Verfügung“, heißt es in der Beschlussvorlage. Die Gemeinde sieht vor, dass private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen im Rahmen der Regelungen der Städtebauförderungsrichtlinie des Landes Niedersachsen zu bezuschussen.

Letztendlich ist die Gemeinde für die Entscheidungshoheit jeglicher solcher städtebaulichen Maßnahmen verantwortlich. Ebenfalls notwendig ist eine Modernisierungsrichtlinie, die für die Weitergabe der Fördermittel vorausgesetzt ist. Jene wurde gemeinsam mit dem Sanierungsträger erarbeitet und einige Punkte davon wurden bereits den Huder Bürgerinnen und Bürger im Rathaus am 28. August vorgestellt.

Förderung von privaten Einzelmaßnahmen

„Die Förderung verfolgt den Zweck der Mängel- und Missstandsbeseitigung, der Stadtbildpflege und Stadtbildverbesserung sowie der Anreizschaffung für weitere private Folgeinvestitionen im Sanierungsgebiet“, heißt es in dem Entwurf der Förderrichtlinie. Diese investiven Einzelmaßnahmen sind beispielsweise Dachneueindeckungen, wärmeisolierende Maßnahmen im Fassaden- und Dachbereich, Erneuerung der Fenster und Türen, Gestaltung der Fassade, der Außenbereiche und barrierefreie Zugänge. Antragsberechtigt sind die Eigentümer und Eigentümergemeinschaften sowie Erbbauberechtigte von Gebäuden innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Hude – Parkstraße“. Reine Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten sind nicht förderfähig. Die förderfähigen Sanierungsmaßnahmen können mit einer Förderhöhe von bis zu 30.000 Euro bezuschusst werden, wenn sie den Anforderungen entsprechen. Wenn diese Pauschale überstiegen wird, muss der Verwaltungsausschuss darüber entscheiden.

Die Sanierungsdauer für das 14,7 Hektar große Gebiet soll zehn Jahre betragen.

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