Eine Anpassung der Mehrwertsteuer führt bei größeren Feiern auch zu einem deutlich höheren Rechnungsbetrag. Foto: Pixabay Eine Anpassung der Mehrwertsteuer führt bei größeren Feiern auch zu einem deutlich höheren Rechnungsbetrag. Foto: Pixabay
Mehrwertsteuer

Budgets werden gesprengt

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Wie sich die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf große Feiern und Gesellschaften auswirkt.

Plötzlich wird die Feier teurer als ursprünglich gedacht: Die wieder gestiegene Mehrwertsteuer in der Gastronomie führt zu angepassten Angeboten – insbesondere bei großen Feiern wie Hochzeiten, Geburtstagen oder Firmenfeiern kann dies das ursprünglich geplante Budget übersteigen.

Auf einmal ändern sich die Preise

Ein nachträglich angepasstes Angebot hat auch ein Bremer Brautpaar kürzlich erhalten, welches anonym bleiben möchte.
„Das Angebot wurde 2023 mit dem Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent erstellt. Nun wurde es um die fehlenden 12 Prozent erhöht“, sagt die zukünftige Braut, die im Spätsommer in einem Res­taurant im Bremer Umland ihre Hochzeit feiern möchte. Bei der Verhandlung mit dem Gastronomen über die Speisen, Getränke und das Personal war von einer möglichen Erhöhung keine Rede gewesen – obwohl da bereits bekannt war, dass eine Rückkehr zum ursprünglichen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent möglich sein könnte. Die Feier soll trotzdem stattfinden wie geplant, das Budget muss nun an anderer Stelle angepasst werden, sagt das Paar.

Insbesondere bei großen Festen schlagen die zeitweise ausgesetzten 12 Prozent mit hohen Kosten zu Buche: Ein verhandelter Nettopreis von 10.000 Euro für die Feier im Restaurant oder Hotel beträgt inklusive 7 Prozent Mehrwertsteuer 10.700 Euro brutto. Werden nun noch einmal 12 Prozent darauf gerechnet, erhört sich der Betrag auf 11.900 Euro.

Vorbereitungen auf die Erhöhung der Mehrwertsteuer

Auch Gastronomen in Bremen müssen ihre Angebote nun überarbeiten oder haben während der Aussetzung der höheren Steuer keine Preise über den Jahreswechsel hinaus angegeben. „Wir haben Hochzeitsgesellschaften erstmal vertrösten müssen, was die Preise angeht. Nur bei den Kohlfahrten haben wir schon früh darauf hingewiesen, dass die Mehrwertsteuer sich ändern könnte und damit auch der Bruttopreis“, heißt es aus dem Haus am Walde.

Im GOP gebe man die Preiserhöhung bei den Shows erst ab März – wenn das Programm wechselt – an die Kunden weiter, sagt Sprecherin Katharina Feld. Im zugehörigen Restaurant Leander, in welchem ebenfalls große Feiern ausgerichtet werden, wurden und werden Angebote laut Feld vorbehaltlich einer Erhöhung geschrieben, Kunden im Angebot immer darauf hingewiesen.

„Wir haben auch von einigen Gastronomen gehört, dass sie ihre Angebote anpassen mussten“, bestätigt die Hauptgeschäftsführerin des Branchenverbands Dehoga in Bremen, Nathalie Rübsteck. „Viele haben allerdings vorher schon die mögliche Erhöhung mit eingepreist und mitgedacht und dies auch den Kunden kommuniziert“, sagt Rübsteck. Zudem gelte für die Mehrwertsteuer das Datum der Leistungserbringung, bei Feiern im Jahr 2024 also der Satz von 19 Prozent, erklärt Rübsteck.

Zwangstrinkgelder in der Gastronomie

Ein weiteres Problem, dem Gastronomen noch immer gegenüberstehen, ist der Personalmangel in der Branche. Diesem begegnen sie inzwischen mit Zwangstrinkgeldern. „Im Normalfall ist ein Zwangstrinkgeld in Deutschland unüblich. Bei großen Feiern hört man davon aber schon häufiger“, sagt Rübsteck.

Denn: Oftmals stehen die Angestellten viele Stunden für die Gäste bereit, erhalten jedoch am Ende des Abends kein Trinkgeld, weil das Fest erst später gegen Rechnung bezahlt wird – beispielsweise bei Firmenfeiern. Laut Rübsteck stellen manche Gastronomen auch extra Trinkgeldgefäße für ihr Personal auf, um die Gäste darauf hinzuweisen. Wenn ein Trinkgeld über die Rechnung mit bezahlt wird, gibt es laut Rübsteck auch Möglichkeiten, dieses nicht mit der Mehrwertsteuer zu belegen, es müsse dann aber entsprechend ausgewiesen werden.

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