Das ist der „Gewinner“: 2023 ermittelte die Verbraucherzentrale Hamburg die Brotchips „Tuc Bake Rolls Meersalz“ (links) als „Mogelpackung des Jahres“. 54,7 Prozent der Jury stimmten für das Produkt. So sei im Vergleich zur Vorgänger-Verpackung mit 250 Gramm nur noch ein Inhalt von 150 Gramm vorhanden gewesen. Die Zentrale errechnete eine Preissteigerung von 127 Prozent. Weitere entdeckte Produkte sind links zu sehen. Grafik: Verbraucherzen­trale Hamburg
Einkauf

Vorsicht Mogelpackungen

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„Shrinkflation“: Inhalt wird kaum sichtbar kleiner, während der Preis bleibt oder steigt

Ein Produkt schmeckt gut. Man kauft es seit Jahren.

Im Supermarkt greifen Käufer schnell mal nach einem Päckchen, einer Flasche oder Dose im Regal. Dabei übersehen manche: Die Packung und der Preis haben sich nicht oder kaum geändert. Der Inhalt ist aber weniger geworden. Die Einnahmen für den Anbieter sind gestiegen.

Preis bleibt gleich oder steigt, bei weniger Inhalt

Auch in Bremen passiert das, was sich als „Shrinkflation“ in die Alltagssprache einschleicht. Eine Mischung aus dem englischen „Schrumpfen“ und „Inflation“. Verbraucherschützer warnen: „Vorsicht Mogelpackungen!“

Zusammenhang mit einzelnen Produkten

Das macht auch Sonja Pannebecker von der Verbraucherzen­trale in Bremen: „Ein Beispiel ist eine Packung mit der Aufschrift ‚Tuc Bake Rolls Meersalz‘.“ Sie wurde zuletzt von einem Unternehmen aus der Region in die Märkte gebracht. Unter der alten Marke „7days“ seien 250 Gramm Inhalt drin gewesen. In der identischen Verpackungsgröße fanden Verbraucher aber nur noch 150 Gramm. Der Preis beim Testkauf sei aber nach wie vor 1,39 Euro gewesen.

Ähnliche Fälle kenne sie von einem Eispaket: „Vorher waren vier Teile drin – jetzt nur noch drei.“ Der Klassiker sei wohl die Margarine „Rama“, die – kaum erkennbar – von 500 auf 400 Gramm in einem ähnlichen Verpackungsdesign verkleinert wurde.
Der beste Tipp der Expertin in solchen Momenten: „Schauen Sie auf den Grundpreis!“ Der stehe oft klein auf den Schildern unter dem Produkt am Regal. Zudem: „Vergleichen Sie, um festzustellen, ob das günstig ist.“

Seit 2009 für Lebensmittel und
Ernährung bei der Verbraucherzentrale Bremen: Sonja Pannenbecker. Foto: Marcus Schmidt

Grauzone verhindert Abmahnung

„Das Ganze hat Irreführungspotenzial, das man aber nicht abmahnen kann“, bedauert die ehemalige Mitarbeiterin des NRW-Ministeriums für Verbraucherschutz und ergänzt: „Das ist unschön, bleibt aber eine Grauzone.“

Die Unzufriedenheit der Verbraucher wachse, wie eine Zahl von 107 Meldungen zu versteckten Preiserhöhungen bei der Verbraucherzentrale Hamburg 2023 belege. „Da wir nicht 10.000 Produkte auf versteckte Preiserhöhungen durchsehen können, ahnen wir: Es ist die Spitze eines Eisberges.“

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