Der Streit um die Platanen am Neustädter Deich hat – vorerst – ein Ende gefunden: Der Staatsgerichtshof hat ein von der Bürgerinitiative (BI) Platanen am Deich angestrebtes Volksbegehren in seinem heutigen Urteil für unzulässig erklärt.
Sein Urteil begründet das Gericht damit, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nicht gegeben seien, weil der dem Volksbegehren zugrundeliegende Gesetzentwurf mit Bundesrecht unvereinbar ist. Demnach wiege der Hochwasserschutz mehr als der Baumschutz.
Bundesrecht hat Vorrang
Inhalt des Volksbegehrens ist der Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Platanen am Neustädter Deich. Laut diesem sollte der Baumbestand der 136 Platanen mit künftigen Ersatz- und Ergänzungspflanzungen zum geschützten Landschaftsbestandteil erklärt werden.
Danach wäre es verboten, die Platanen oder Teile von ihnen zu entfernen, zu zerstören, zu beschädigen oder in ihrem Weiterbestand zu beeinträchtigen.
Der Gesetzesentwurf kollidiere mit geltendem Bundesrecht, erklärte das Gericht. Demnach sei bei Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf Flächen, die ausschließlich oder überwiegend Zwecken des Hochwasserschutzes dienen oder in einem verbindlichen Plan für die genannten Zwecke ausgewiesen seien, die bestimmungsgemäße Nutzung zu gewährleisten.
Lesen Sie auch: