Umweltschützer und Jäger haben bereits die ersten Schilder aufgestellt, die zur Rücksicht mahnen. Den gerade angesichts der langanhaltenden Hochwässer sind die überlebenden Tiere zur Jungenaufzucht dringend auf Ruhezonen angewiesen. Foto: pv
Tierwelt

Leinenpflicht ergibt Sinn

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Die Brut- und Setzzeit beginnt / Rücksicht nehmen auf Hase, Fasan, Bambi und Co.

Mit dem 15. März beginnt in Bremen wieder die Brut- und Setzzeit. Damit gilt für alle Gärtner und Landschaftsbauer erst einmal eine Pause, was den Schnitt von Hecken und Baumpflegearbeiten angeht.

Für alle Hundehalter hat in Bremen damit zugleich eine etwas schwierige Situation begonnen. Denn auch Vierbeiner müssen nun bis zum 15. Juli auch auf allen Äckern, Wiesen, Wäldern, Moorflächen und freien Landschaften an der Leine bleiben.

Keine Einheitliche Regelung in den Bundesländern

Der Start der Brut- und Setzzeit ist nicht bundeseinheitlich geregelt. So kann es paradoxerweise dazu kommen, dass in Einzelfällen auf der einen Straßenseite schon die Anleinpflicht gilt und auf der anderen Seite noch nicht. Doch damit ist ab dem 1. April Schluss, denn dann gilt auch in Niedersachsen die Brut- und Setzzeit.

Dabei sähen Umweltschützer und und wohl auch Jäger einen bundeseinheitlichen Start zum 1. März am liebsten, da viele Vögel dann schon mit dem Brutgeschäft begonnen haben. Schließlich ist es ja nicht nur bei Stockenten („Märzenten“) und Nilgänsen nicht selten, dass schon im Februar die ersten Küken geschlüpft sind.

Ruhezonen für den Nachwuchs sind wichtig

Ganz besonders in diesem Jahr mahnen Tier- und Umweltschützer dazu, die Anleinpflicht auch einzuhalten.

Durch die langanhaltenden Hochwässer seit vergangenem Dezember sind ohnehin schon viele Wildtiere umgekommen oder wurden ihres gewohnten Lebensraumes beraubt. Die gestressten und in ihrem Bestand dezimierten Geschöpfe sind daher dringend auf Ruhezonen angewiesen, in denen sie den Nachwuchs zur Welt bringen können.

Verstöße gegen die Anleinpflicht sind übrigens kein Kavaliersdelikt und können mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

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