Der Besitz von bis zu drei Cannabispflanzen ist ab dem 1. April für Erwachsene erlaubt. Foto: Pixabay
Politik

Bubatz wird legal

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Ab dem 1. April können Erwachsene Cannabis legal konsumieren

Es ist kein Aprilscherz: Am kommenden Montag, 1. April, ist der Konsum von Cannabis für Erwachsene legal. Gleichzeitig will die Bundesregierung sich für einen verbesserten Jugendschutz einsetzen. Der Konsum bleibt für Minderjährige verboten und auch der Bereich, in dem gekifft werden darf, ist begrenzt. So darf nicht in Sichtweite von Schulen, Sportstätten, Kitas und Jugendhäusern konsumiert werden und auch in den Fußgängerzonen dürfen keine Joints zwischen 7 bis 20 Uhr angezündet werden.

Das neue Gesetz im Überblick

Ab dem 1. Juli dürfen die ersten Anbauvereinigungen, auch Cannabisclubs genannt, an den Start gehen. Diese unterliegen strengen Regelungen und regelmäßigen Kontrollen. Da der Club nicht gewerblich agiert, muss er sich über die Mitgliedsbeiträge finanzieren.

Erwachsene, die einem solchen Cannabisclub beitreten dürfen das erworbene Gras nicht an Minderjährige weitergeben. Die Abgabe an Volljährige erfolgt nur für den Eigenkonsum und darf eine monatliche Menge von 50 Gramm nicht überschreiten. Für junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 21 Jahren gibt es eine Sonderregelung. Demnach darf diese Personengruppe nur eine geringe Menge Cannabis erhalten (30 Gramm), das außerdem einen geringeren Tetrahydrocannabinol (THC)-Wert aufweist (zehn Prozent). Für die Clubs gilt außerdem ein Werbe- und Sponsoringverbot.

Das Mitführen von 25 Gramm im öffentlichen Raum ist gestattet, im eigenen Zuhause darf die doppelte Menge, also 50 Gramm, aufbewahrt werden. Zusätzlich ist es erlaubt, bis zu drei Cannabispflanzen zu besitzen. Alles darüber hinaus muss vernichtet werden. Kinder und Jugendliche dürfen zu den Pflanzen, Samen und Produkten keinen Zugriff haben.

Was verspricht sich die Regierung von dem Gesetz?

Durch die regulierte Abgabe in offiziell angemeldeten Anbauvereinigungen erhofft sich die Regierung bessere Kontrolle über die Zusammensetzung von Cannabis. Bisher kann die Qualität nicht kontrolliert werden, mit dem Gesetz ändert sich dies. Gestrecktes, unreines Gras kann dann nur noch auf dem Schwarzmarkt erworben werden. Dieser wiederum wird durch das neue Gesetz geschwächt und eingedämmt.

Ein weiteres Augenmerk legt die Regierung auf den Kinder- und Jugendschutz. Zukünftig soll es mehr Präventions- und Aufklärungsangebote geben.  Frühinterventionsprogrammen klären Minderjährige von Anfang an über die Risiken auf.

Neuer THC-Grenzwert

Derzeit wird der THC-Grenzwert für das Autofahren vom Verkehrsministerium diskutiert. Der derzeitige Wert liegt bei 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Experten empfehlen diesen höher zu setzen, da er derzeitig lediglich den Cannabis-Konsum nachweist, jedoch keinen Rückschluss über die Fahrtauglichkeit zulässt.

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