Lachgas erzeugt einen kurzen Rausch, kann bei regelmäßigem Konsum aber schwere gesundheitliche Folgen haben. Foto: Schlie Lachgas erzeugt einen kurzen Rausch, kann bei regelmäßigem Konsum aber schwere gesundheitliche Folgen haben. Foto: Schlie
Jugendschutz

Trenddroge Lachgas: Rausch aus dem Sahnespender

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Der Konsum von frei verkäuflichem Lachgas kann psychisch abhängig machen und hat körperliche Folgen

„Schnell da und schnell weg“, so beschreibt der Chefarzt der Anästhesie am Klinikum Links der Weser, Jonas Boelsen, den Rausch der durch Lachgas hervor gerufen wird.

„Lachgas wurde lange Zeit als Narkosemittel genutzt, heute kommt es zum Beispiel unter klinischen Bedingungen bei kleineren chirurgischen Eingriffen und in der Zahnmedizin zum Einsatz“, erklärt Boelsen.

Es löst Angst und betäubt Schmerzen, ein Gefühl der Euphorie kann einsetzen.

Gaskapseln aus dem Supermarktregal

Lachgas, oder Distickstoffmonoxid (N2O), wird aufgrund seiner berauschenden Wirkung aber auch unter Jugendlichen immer beliebter und ist frei verkäuflich im Supermarkt und über Onlineversandhandel erhältlich, etwa in kleinen Kapseln als Treibmittel für Sahnespender.

Um es zu inhalieren, öffnen Konsumenten die Kapseln mit einem Werkzeug. Das Gas wird in einen Luftballon gefüllt und dann inhaliert. Die Wirkdauer beträgt drei bis maximal 15 Minuten.

Die Überbleibsel fand auch der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Falko Bries schon und warnte Eltern über Instagram und Facebook. „Ich bin auch besorgter Vater. Ich habe mich umgehört und aus vielen Stadtteilen von solchen Funden gehört“, sagt Bries.

Ihn ärgert vor allem, dass die Gasflaschen für Jugendliche einfach verfügbar sind. „Man kann sie überall günstig bekommen, es gibt keine Altersbegrenzung. Das bereitet mir große Sorgen“, sagt der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion.

Verkauf kann nicht geahndet werden

Laut Gesundheitsressort werden in Bremen an Wochenenden insbesondere im Bereich der Diskomeile von polizeilichen Einsatzkräften vermehrt Jugendliche mit Luftballons angetroffen, in denen sich konsumbereites Lachgas befindet.

Auch in Kiosken im Bahnhofsumfeld seien erhebliche Mengen von 640 Gramm-Flaschen Lachgas gefunden worden.

„Derzeit ist eine Sicherstellung der Lachgaskartuschen in Verkaufsstätten nicht möglich. Der Verkauf ist legal und kann nicht untersagt werden, da es sich eigentlich um medizinisches Narkosemittel handelt, das aber auch in der Nahrungsmitteltechnik eingesetzt wird“, erklärt Sprecherin Diana Schlee.

Nervenschäden und Blutarmut

Laut Chefarzt Boelsen birgt ein einmaliger Gebrauch keine massiven Gefahren für Konsumenten. Allerdings: „Das in der Medizin genutzte Lachgas wird unter streng kontrollierten Bedingungen hergestellt und hat einen ganz anderen Reinheitsgrad“, sagt Boelsen.

Hinzu komme, dass viele Ballons innen mit Talkum beschichtet seien, welches mit eingeatmet werde.

Ein regelmäßiger Genuss kann laut Mediziner Boelsen auch schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben.

Der Konsum des Gases führt zu einem Vitamin B 12-Mangel, welcher die Nerven massiv schädigen und zerstören kann.

Die Folge sind laut Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) Missempfindungen und Lähmungen, die in den Beinen beginnen. Auch die Bildung der roten Blutkörperchen wird durch diesen Mangel gestört, was zu einer Anämie führt.

Jugendliche unterschätzen die Folgen

Eine weitere Gefahr wird durch die schmerzstillende Wirkung des Gases hervor gerufen. Während des kurzen Rausches kann Schwindel oder Ohnmacht zu Stürzen und Verletzungen führen, die zunächst nicht wahrgenommen werden.

Bei exzessivem Gebrauch kann theoretisch zudem der Sauerstoff beim Einatmen durch das Lachgas verdrängt werden. Körperlich macht das Gas laut BVKJ zwar nicht abhängig, es kann aber eine starke psychische Abhängigkeit entstehen.

Das Bremer Gesundheitsressort warnt, dass gerade junge Erwachsene die erheblichen gesundheitlichen Folgen unterschätzen würden.

Kein Verkauf von Lachgas in anderen Ländern

In den Niederlanden, Großbritannien und einzelnen US-Bundesstaaten ist der Verkauf von N2O an Minderjährige inzwischen verboten oder reglementiert worden.

„Es ist ein Missbrauch einer frei verkäuflichen Substanz“, sagt Boelsen. Ob und wie man den Markt im Sinne des Jugendschutzes reglementieren wolle, sei eine Frage, die in die Zuständigkeit der Politik falle.

„Zur Aufklärung und Information wurde durch das Landesinstitut für Schule in Abstimmung mit dem Koordinierungsausschuss Sucht in Berlin entworfenes Präventionsmaterial für Bremen angepasst und an Polizei, Ordnungsdienst, Awareness-Teams, Beratungsstellen, Schulen und Freizeitheimen verteilt“, sagt Schlee.

So sollen Kinder und Jugendliche sowie Kioskbesitzer aufgeklärt werden. Zudem werde geprüft, ob Lachgas auch in die kommende „Schulbus“-Studie aufgenommen werden könne.

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