Neues bringt der August: Die Bundesregierung hat gesetzliche Neuregelungen vorgenommen, die ab diesem Monat gelten. Dazu gehören unter anderem Themen wie die BAföG-Reform, die fortschreitende Digitalisierung in der Verwaltung und Klimaschutzmaßnahmen.
Verbesserte Startchancen
Finanzielle Entlastung und mehr Flexibilität verspricht die BAföG-Reform. Der Grundbedarfssatz steigt um fünf Prozent und es gibt eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro für junge Menschen aus einkommensschwachen Haushalten, die ein Studium anfangen wollen. Die Wohnkostenpauschale wird von 360 Euro um 20 Euro angehoben. Jene, die neben ihrem Studium arbeiten, profitieren von der Anpassung des Freibetrages für das eigene Einkommen. Neu eingeführt wird das Flexibilitätssemester. Studierende erhalten die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen ein weiteres Semester mit BAföG unterstützt zu werden.
20 Milliarden Euro für eine Laufzeit von zehn Jahren stellen Bund und Länder für das Startchancen-Programm bereit. Schülerinnen und Schüler erhalten in etwa 4.000 Schulen in herausfordernder Lage finanzielle Unterstützung. Damit sollen die Bildungserfolge für alle ausgeglichen werden, unabhängig von dem Elternhaushalt. Das Startchancen-Programm ist auf drei Säulen aufgebaut: 40 Prozent der Fördermittel fließen in eine lernfördernde Ausstattung und Infrastruktur, 30 Prozent fließen jeweils ins sogenannte Chancenbudget und in die Stärkung professioneller Teams (beispielsweise eine Stelle für einen Schulsozialarbeitenden). Das Chancenbudget kann etwa für gezielte Lernförderung genutzt werden.
Fortschreitende Digitalisierung
Das Onlinezugangsänderungsgesetz soll die Digitalisierung in der städtischen Verwaltung voranbringen. Dies soll zukünftige kleinere Änderungen wie die Meldung über einen Umzug, die Beantragung des Elterngeldes und der Eheschließung verschnellern. Dazu gehört auch die BundID.
Die Justiz erhält ebenfalls einen Schub in Bezug auf Digitalisierung: In der Zivilgerichtsbarkeit soll es künftig möglich sein, Videokonferenztechniken einzusetzen. Die Abgabe von Anträgen und Erklärungen können über Bild- und Tonübertragungen erfolgen.
Investition in den Klimaschutz
Die gesetzlichen Neuregelungen spielen sich auch im Bereich Wirtschaft und Klima ab. Deutschland soll bis 2045 treibhausgasneutral sein. Um das zu erreichen, tritt das Klimaschutzgesetz in Kraft. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck betonte in Bezug auf das Klimaschutzprogramm: „Wir schließen die Klimaschutzlücke, die die Vorgängerregierung uns hinterlassen hat, um bis zu 80 Prozent.“ Teil des Programms sind unter anderem auch das Deutschlandticket, die CO2-abhängige LKW-Maut und der Ausbau der Erneuerbaren Energien. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, spielt auch die Bahn eine große Rolle. Mit der Änderung des „Bundesschienenwegeausbaugesetzes“ soll die Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit der Bahn erhöht werden. Die Bundesregierung plant hierfür eine Investition in Milliardenhöhe ein.
Weitere Einzelheiten zu den Neuregelungen sind nachlesen auf bundesregierung.de.