Herbst und Winter sind die Zeit der prasselnden Kaminfeuer. Feuerstättenbesitzer, deren Kamin- und Kachelöfen zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, sind allerdings aktuell zum Handeln aufgerufen.
Ab 2025 dürfen Öfen dieser Baujahre ohne einen Nachweis zur Einhaltung der gültigen Grenzwerte nicht mehr betrieben werden. Es tritt dann die dritte Stufe der Verordnung zur Reduzierung der Feinstaubbelastung durch Kamin- und Kachelöfen in Kraft. Betroffen sind nicht nur Feuerstätten, in denen Holz verbrannt wird, sondern auch solche, die mit Holzpellets oder ähnlichem befeuert werden.
„Das dürfte die Feuerstättenbetreiber allerdings nicht überraschend treffen. Wir sind schon seit 15 Jahren damit beschäftigt. Es handelt sich jetzt um die dritte und letzte Stufe“, erklärt Bernd Hühold vom Kaminland Bremen. Das Unternehmen kümmert sich seit Monaten um den Ausbau alter und dem Einbau neuer Öfen.
„Die Lieferung eines neuen Gerätes vor Weihnachten ist jetzt schwierig. Wir betreiben normalerweise zwei Lager für die Waren, inzwischen haben wir das vierte angemietet“, verdeutlicht Hühold die Dimensionen.
Neue Grenzwerte müssen eingehalten werden
Mit der Verordnung schreibt der Gesetzgeber im Rahmen der Energiewende den Austausch, die Nachrüstung oder Stilllegung der alten Öfen vor. Der Grenzwert für Staub beträgt ab 2025 0,15 Gramm je Kubikmeter Abgasluft und für Kohlenstoffmonoxid 4 Gramm je Kubikmeter Abgasluft.
Feuerstätten, die noch älter sind, also die vor dem 1. Januar 1995 in Betrieb genommen wurden, mussten schon bis Ende 2020 ausgetauscht, nachgerüstet oder stillgelegt werden.
Hühold geht davon aus, dass in diesem Jahr deutschlandweit gut acht Millionen Feuerstätten stillgelegt werden. Seine Kunden wurden durch das Unternehmen rechtzeitig angeschrieben und an die neue Verordnung erinnert. „Wir sehen dann Öfen bei den Kunden, die wir vor 25 Jahren eingebaut haben“, sagt der Berater.
Nicht jede Feuerstätte betroffen
Es gibt aber auch Ausnahmen von der Verordnung: Historische Kamine und Kachelöfen, die vor dem 1. Januar 1950 in Betrieb genommen wurde. Dies gilt allerdings nicht, wenn ein historischer Ofen in einem neuen Haus aufgestellt wird.
Wer allein mit der Feuerstelle sein Haus beheizt, kommt ebenfalls um den Austausch herum, gleiches gilt für offene Kamine, die nachweislich nur gelegentlich genutzt werden.
Nachweise müssen erbracht werden
Nachweisen kann man die Einhaltung der Grenzwerte durch eine Bescheinigung des Herstellers. Eine Datenbank gibt es dazu im Internet unter cert.hki-online.de.
„Wenn nicht nachvollziehbar ist, wann die Feuerstätte in Betrieb genommen wurde oder wenn man keinen aktuellen Nachweis erbringen kann, ist eine spezielle Messung durch einen Schornsteinfeger notwendig“, erklärt Marco Gabrielli, Sprecher der Schornsteinfegerinnung Bremen.
Diese Messung dauert – anders als die der Abgaswerte an Heizungen und Thermen – allerdings länger. „Sie nimmt viel Zeit in Anspruch und kann nicht von jedem Schornsteinfeger durchgeführt werden“, gibt Gabrielli zu bedenken. Die Kosten für eine solche Messung liegen im höheren dreistelligen Bereich.
Termine sind schwer zu bekommen
Termine für eine Messung noch vor Ablauf der Frist am 31. Dezember sind in Bremen bereits rar. „Die Kunden müssten aber schon lange Bescheid wissen, denn auch wir weisen bei jeder Feuerstättenschau darauf hin“, sagt Gabrielli.
Die Messung selbst darf nur durch geschulte Schornsteinfeger vorgenommen werden, zudem kommt ein spezielles Messgerät zum Einsatz.
Sind die Werte dann in Ordnung, erhält der Feuerstättenbetreiber ein Protokoll, um die Einhaltung der Grenzwerte nachweisen zu können.
Der Betrieb ohne einen Nachweis führt zu hohen Bußgeldern: Bis zu 10.000 Euro können laut Umweltressort fällig werden.
Auch Nachrüstung für Kaminöfen ist möglich
Wer nicht gleich die gesamte Feuerstätte austauschen lassen möchte, kann auch einen Filter nachrüsten. Gabrielli empfiehlt, einen Schornsteinfeger zu Rate zu ziehen.
„Ein Filter ist immer ein Widerstand. Passive Varianten müssen häufig gereinigt werden und bremsen den Abzug der Abgase. Sie sind aber kostengünstig. Für aktive Filter benötigt man einen Stromanschluss. Sie sind wartungsarm, aber in der Anschaffung sehr teuer“, sagt der Schornsteinfegermeister.