Das Stubu-Gebäude am Rembertiring ist eine der bekanntesten Schrottimmobilien in Bremen. Im Mai 2024 wurde die Wohnungen als unbewohnbar eingestuft. Inzwischen gibt es einen neuen Eigentümer, der in Kooperation mit der Stadt die Zukunft des Areals plant. Foto: Schlie Das Stubu-Gebäude am Rembertiring ist eine der bekanntesten Schrottimmobilien in Bremen. Im Mai 2024 wurde die Wohnungen als unbewohnbar eingestuft. Inzwischen gibt es einen neuen Eigentümer, der in Kooperation mit der Stadt die Zukunft des Areals plant. Foto: Schlie
Schrottimmobilien

Erst verfallen, dann verwaltet?

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Wie die Wohnaufsicht gegen Schrottimmobilien vorgeht / Kaum Einsatz von Zwangsverwaltern

Sie wirken wie Geisterhäuser und sind Schandflecke inmitten von belebten Stadtteilen. Zerworfene Fenster, notdürftig mit Brettern zugenagelt. Gebäude, nur noch für Ratten bewohnbar, sogenannte Schrottimmobilien. Das Wohnungsaufsichtsgesetz und das Wohnraumschutzgesetz sollten der Stadt mehr Handhabe gegen Immobilienbesitzer geben, welche ihren Besitz verwahrlosen lassen. Doch die Umsetzung gestaltet sich offenbar weiterhin schwierig.

Schrottimmobilien in jedem Stadtteil

Prominente Beispiel für verwahrloste Immobilien gibt es in Bremen genügend. Vom Geburtshaus von Hans Koschnick in Gröpelingen bis hin zur Villa an der Ronzelenstraße. Erst kürzlich wurden in einer Immobilie am Rembertiring, direkt gegenüber der ehemaligen Diskothek Stubu, die Balkone für die Mieter gesperrt, weil diese als einsturzgefährdet eingestuft wurden.

„Das Wohnungsaufsichtsgesetz wird konsequent angewendet, um gegen Verwahrlosung und Missstände vorzugehen oder wenn eine konkrete Gefährdung gesunder Wohnverhältnisse besteht“, erklärt Karen Stroink, Pressereferentin aus dem Innenressort.

Generell bekomme die Wohnaufsicht jedes Jahr dutzende Hinweise auf Immobilien in oder an denen es Probleme gebe. Stroink: „Bei jeder Meldung werden Schritte zur Sachverhaltsermittlung durchgeführt. Die möglichen Maßnahmen zur Sachverhaltsermittlung sind vielfältig und beinhalten in der Regel zunächst eine Ortsbesichtigung.“

Steigende Anzahl an Besichtigungen

Während es 2022 139 Hinweise auf Probleme in Immobilien gab, waren es im darauf folgenden Jahr 110. Bis Ende Juli des vergangenen Jahres waren es 85. Häufig werden Hinweise aus dem selben Gebäude gemeldet. Eine sinkende Anzahl an Hinweisen, heißt dementsprechend nicht zwingend weniger Schrottimmobilien, im Gegenteil.

Die Anzahl der Besichtigungen in verschiedenen Problemimmobilien ist seit 2021 stetig bis auf 83 gestiegen. Erst danach wird über Sanktionen und Maßnahmen gesprochen. „Oft reicht schon ein Gespräch oder die Aufforderung, die Missstände zu beseitigen“, erklärt Stroink die Situation.

Es käme jedoch auch vor, dass die Missstände so gravierend wären, dass direkt eingegriffen werden müsste. Konkret kann die Wohnungsaufsicht dann Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängen. Geschehen sei dies aber noch nicht. Zu beachten sei dabei, stellt Stroink klar, dass zunächst geprüft werden müsse, ob eine Strafanzeige gegen den Besitzer zum Beispiel wegen Betruges erstattet werden muss. Diese sei vorrangig zu behandeln.

Ultima Ratio gegen Schrottimmobilien? Treuhand!

Die schärfsten Schwerter welche die Wohnungsaufsicht zur Verfügung hat, sind allerdings die Unbewohnbarkeitserklärung und die treuhändische Verwaltung. Beides gelte als „Ultima Ratio“, das letzte Mittel, betont Stroink. Beide Maßnahmen kamen bisher einmal zum Einsatz, jeweils im Mai 2024.

Die Wohnungen in der Stubu-Immobilie wurden als unbewohnbar eingestuft, während Wohnhäuser an der Robinsbalje in Huchting in die treuhändische Verwaltung der Gewoba übergingen. Auch das Stubu hat inzwischen einen neuen Besitzer. Der Bremer Projektentwickler Olaf Mosel kaufte die Immobilie im August 2024. Seine Pläne sind noch unklar.

Linksfraktion will härteres vorgehen um Mieter zu schützen

Innerhalb der rot-grün-roten Koalition gibt es Stimmen, die auch ein härteres Vorgehen gegen die Besitzer der Immobilie gegenüber dem ehemaligen Stubu fordern. Sofia Leonidakis, baupolitische Sprecherin der Linksfraktion, erklärt: „Wir befürworten in Fällen, in denen Vermietende sich für längere Zeit unkooperativ oder gar grob fahrlässig wie am Rembertiring verhalten, auch die Enteignung entsprechender Immobilien. Solche Vermieter sind derart unzuverlässig, dass sie Mietenden nicht zugemutet werden können.“ Dies könne potenziell ausbeuterische Vermieter abschrecken, so Leonidakis weiter.

Der Kampf gegen Schrottimmobilien erweist sich als dementsprechend langwierig. Auch weil Wohnhäuser häufig nicht nur von einer Person, sondern gleich mehreren Teilhabern gehören. Leonidakis rät Mieterinnen und Mietern, die in Problemimmobilien wohnen, sich direkt an die Wohnungsaufsicht zu wenden oder dem Mieterschutzbund beizutreten, dort könnten sie kompetent und unvoreingenommen beraten werden.

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