Das noch neue Förderprogramm Schwammstadt wurde seit Anfang des Jahres bisher 17 mal beantragt. Es unterstützt dabei, Grundstücke für Wasser durchlässiger zu machen.Foto: Pixabay Das noch neue Förderprogramm Schwammstadt wurde seit Anfang des Jahres bisher 17 mal beantragt. Es unterstützt dabei, Grundstücke für Wasser durchlässiger zu machen. Foto: Pixabay
Klimaschutz

Förderungen unterstützen private Haushalte

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Bremer Förderprogramme im Bereich Umwelt- und Klimaschutz werden in Bremen gut angenommen

Volle Keller nach Starkregen und hohe Heizkostenabrechnungen sind Anlässe, über entsprechende Gegenmaßnahmen, also Klimaanpassungs- und Energiesparmaßnahmen im Privathaushalt nachzudenken.

Das Land Bremen brachte bereits im Jahr 2009 ein erstes Klimaschutz- und Energieprogramm auf den Weg, das neue Ziel aus dem Jahr 2023 lautet: Bis 2038 klimaneutral sein.

Auch für Privathaushalte ist ein umfangreicher Umbau – finanziell – aber nicht immer möglich. Unterstützung bieten zahlreiche Förderprogramme.

„In Bremen besteht ein großes Interesse an den verschiedenen Förderungen“, bestätigt Ramona Schlee, Sprecherin von Klima- und Umweltsenatorin Kathrin Moosdorf.

Landes- und Bundesförderungen

Seit Januar gibt es beispielsweise das Förderprogramm Schwammstadt. Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen werden dabei unterstützt, ihr Grundstück für Wasser durchlässiger zu machen.

„Hier besteht reges Interesse und es gibt aktuell viele Beratungsanfragen. Insgesamt sind seit Programmstart bereits 17 Förderanträge bei der Bremer Umweltberatung eingegangen“, sagt Schlee.

Erst seit gut einem dreiviertel Jahr steht das Förderprogramm Heizungstausch zur Verfügung. Bisher wurden laut Umweltressort knapp 500 Anträge gestellt.

Privatpersonen können diese Landesunterstützung beantragen, wenn sie in einem bestehenden Gebäude im Land Bremen eine Öl-, Gas- oder mit Kohle betriebene Heizung oder eine elektrische Widerstandsheizung gegen eine klimafreundliche Form der Wärmeversorgung austauschen. Förderfähig sind der Anschluss an Wärme- oder Gebäudenetze, der Einbau von Wärmepumpen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie der Einbau von Solarkollektoranlagen, die in Kombination mit Wärmepumpen betrieben werden.

„Gasheizungen müssen hierbei zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 15 Jahre alt sein“, erklärt Schlee.

Reihenfolge der Beantragung beachten

Eine wichtige Voraussetzung sei allerdings zunächst die Inanspruchnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude für den Heizungstausch. „Die ergänzende Landesförderung wird dann so bemessen, dass die Gesamtförderung 60 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben entspricht.

Wichtig für Antragstellende ist, dass sie sich zwingend an den Ablauf für die Antragsstellung halten“, sagt die Behördensprecherin.

Schon sei 1993 kann in Bremen das Förderprogramm Wärmeschutz in Wohngebäuden in Anspruch genommen werden, um ältere Gebäude energetisch zu sanieren. „Die bremische Förderung kann neben der Bundesförderung in Anspruch genommen werden“, sagt Schlee. Auch hier sei die Reihenfolge der Antragstellung zu beachten. Seit 2022 wurden jährlich etwa 400 Förderzusagen erteilt.

Die Erfassung des Zustands von privaten Grundleitungen für Abwasser kann seit 2011 gefördert werden. Bis Anfang März dieses Jahres wurden seither 5.435 Förderungen nach erfolgter Kanalinspektion ausgezahlt. Von der Förderung ausgeschlossen sind aber private Kanäle, die ausschließlich Regenwasser ableiten.

Unabhängige Beratung

Bei der Bremer Umweltberatung können Bremerinnen und Bremer sich telefonisch oder persönlich individuell, sowie produkt- und anbieterneutral beraten lassen, welche Förderungen in Frage kommen. „Ein besonders hoher Beratungsbedarf besteht bei Fragen zum Themenbereich Bauen, Wohnen und Energie“, weiß Schlee.

Rund ums Thema Eigenheim bietet seit 2023 zudem die Landesklimaschutzagentur Energiekonsens Informationen an. Über 4.500 Menschen besuchten in innerhalb der ersten zwölf Monate das Beratungszentrum.

Infos zu den Programmen gibt es unter bremer-umwelt-beratung.de.

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