Fahrerflucht ? Der Parkdruck innerhalb der Bremer Stadtteile ist oft sehr hoch, da kann es schon einmal passieren, dass es zu Unstimmigkeiten wegen Parkremplern kommt. Falls kein Schaden zu erkennen ist, hat es aber auch keinen Unfall gegeben. Foto: Schlie
Parkdruck

Ohne Schaden Fahrerflucht?

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Die Polizei konnte keinen Schaden an beteiligten Pkw erkennen – dennoch bekam eine Autofahrerin eine Anzeige.

Eine fast schon unglaubliche Geschichte ist der Seniorin Ursula Heinzmann (Name von der Redaktion geändert) passiert. Nach dem rückwärts Einparken an der Braunschweiger Straße wurde sie von einer Passantin darauf aufmerksam gemacht, dass sie den hinter ihr stehenden Wagen berührt habe. Da sie nichts davon gemerkt hatte, schaute sie sich beide Fahrzeuge genau an, konnte aber nichts entdecken, erinnert sich Heinzmann an den Vorgang, der ihr noch schlaflose Nächte bescheren sollte.

Der Polizeibeamte konnte keinen Schaden an den Fahrzeugen entdecken

Dabei hat Heinzmann alles richtig gemacht. Da sie weiß, dass eine Nachricht an der Windschutzscheibe nicht ausreicht, wollte sie zunächst den Halter ausfindig machen. Nachdem sie damit keinen Erfolg hatte, blieb sie beim Fahrzeug stehen. Durch Zufall entdeckte sie einen Streifenwagen in der Nähe. Ein Polizeibeamter verteilte dort Verwarnungen an Autos, die gegen die Fahrtrichtung parkten. Von Heinzmann angesprochen inspizierte der Beamte die beiden Fahrzeuge, konnte aber auch keinen Schaden entdecken. Beruhigt ging Heinzmann in ihre Wohnung.

Die Seniorin wurde der Fahrerflucht bezichtigt

Die Seniorin staunte nicht schlecht, als kurze Zeit später ein zweiter Streifenwagen in der Straße auftauchte und zwei Beamte ihr Fahrzeug erneut inspizierten. Heinzmann, die alles vom Fenster aus beobachten konnte, sprach sie an und erfuhr, dass gegen sie eine Anzeige erstattet wurde. „Ich wurde der Fahrerflucht bezichtigt“, sagt die Seniorin. Auf ihren Einwand hin, dass ja bereits ein Polizeibeamter die angebliche Beschädigung angeschaut habe, reagierten die Beamten nicht. Sie sahen sich laut Heinzmann auch nicht in der Lage, den entsprechenden Kollegen ausfindig zu machen.

Das sollten erst die Ermittlungen der Innenrevision ermöglichen, nachdem sich Sermin Riedel, die Polizeibeauftragte des Landes Bremen in den Fall einschaltete. Diese war von Heinzmann direkt kontaktiert worden. Auf Nachfrage wollte sich Riedel allerdings nicht zu dem Fall äußern: Da es sich um eine laufende Prüfung des Vorfalls handele, sei sie nicht befugt, Auskünfte zu erteilen.

Fahrerflucht, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, kann schwere Folgen haben

Heinzmann indes ist erleichtert, dass der Vorfall noch einmal geprüft wird. Denn das unerlaubte Entfernen vom Unfallort kann schwerwiegende Folgen haben – je nach Einzelfall kann es Punkte in Flensburg geben bis hin zum Verlust der Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafen sind ebenfalls möglich.

Richtig verblüfft war Heinzmann dann aber von der Dreistigkeit des angeblich Geschädigten. Denn dieser sprach sie vor kurzem noch einmal an und versuchte, „Kohle abzuziehen“. Er fragte sie direkt nach dem Geld für den angeblich von ihr verursachten Schaden, was die Seniorin aber mit Verweis auf polizeiliche Ermittlungen ignorierte.
Wer die Anzeige gegen sie stellte, weiß Heinzmann nicht. Und auch die Frage, woher der vermeintlich Geschädigte von ihr und dem Vorfall weiß, bleibt für die Seniorin unbeantwortet.

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