Ungeachtet aller Kritik ist man beim von Minister Cem Özdemir geleiteten Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) scheinbar fest entschlossen, die Novelle für das Tierschutzgesetz noch in diesem Monat auf den Weg zu bringen.
Das Tierschutzgesetz soll im Bundestag verabschiedet werden
Bereits am kommenden Montag wird es eine Änhörung im Bundestags-Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Gesetzesentwurf geben. Als Sachverständige dabei ist auch die Bremer Tierärztin Dr. Alexandra Dörnath. Ende Oktober soll der Bundestag das Gesetz dann verabschieden.
Der Entwurf ist mit dem Staatsziel Tierschutz nicht vereinbar
Bereits im Vorfeld der Sitzung haben mehrere Tierschutzorganisationen, zu denen auch der Deutsche Tierschutzbund gehört, den Stand der Gesetzes-Novelle kritisiert und wesentliche Korrekturen gefordert. Der Entwurf sei in Teilen verfassungswidrig, in der Form nicht mit dem Staatsziel Tierschutz vereinbar und an vielen Stellen fachlich nicht haltbar. Er hinke wissenschaftlichen Erkenntnissen aus Kognitionsforschung, Genetik und Tierethik um Jahre hinterher.
Tierschutz-Expertin Dr. Dörnath übt Kritik
Unsere WESER-REPORT-Tierschutz-Expertin der Serie „Tieren helfen“, Dr. Alexandra Dörnath, äußert ebenfalls Kritik an dem Entwurf. In der Anhörung werde sie deshalb empfehlen, den aktuellen Gesetzentwurf abzulehnen. „Wir haben bereits ein im internationalen Vergleich sehr gutes Tierschutzgesetz. Das bestehende Recht muss einfach besser durchgesetzt werden. Dafür benötigt man mehr Amtstierärzte und weitere Behördenmitarbeiter“, ist Dörnath überzeugt.
Auch alte Hunderassen könnten vom Zuchtverbot betroffen sein
Sie kritisiert an dem Entwurf unter anderem die unpräzisen Formulierungen zum sogenannten Qualzuchtverbot und betont, dass in diesem Zusammenhang sowieso besser von Paragraf-11b-Tieren gesprochen werden sollte. Aktuell würden unberechtigterweise auch sehr alte Hunderassen wie der Xoloitzcuintle von dem Verbot betroffen sein. Auch das geplante Verbot der Haltung und Zur-Schau-Stellung bestimmter Tiere an unterschiedlichen Orten sei unberechtigt, so Dörnath. Entscheidungen müssen immer auf wissenschaftlicher Basis und dürfen keinesfalls ideologisch getroffen werden. Nicht-kurative Eingriffe, wie das Schwänze-Kupieren sowie das Enthornen dürfen nur unter Schmerzausschaltung durchgeführt werden. „Tiere dürfen nicht der Haltung angepasst werden, sondern immer muss die Haltung den Bedürfnissen der Tiere angepasst und also artgemäß sein“, betont Dörnath.