In der Hemelinger- und Mahndorfer Marsch wurden an 16 Stellen Bauzaun-Dreiecke zur Vergrämung von Bodenbrütern aufgestellt. Fotos: Teupe, Bollmann
Brutzeit

Die Brut- und Setzzeit startet

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Vergrämungswände in der Marsch sollen die Bodenbrüter fern halten. Am Sonntag startet die Leinenpflicht.

Schilder weisen auf den Schutz der Wildtiere hin

Pünktlich zum Start der Brut- und Setzzeit wurden in der Hemelinger- und Mahndorfer Marsch eine ganze Reihe „Plakatwände“ aufgestellt. Allerdings sollen diese Schilder keine Werbung für Konsumartikel machen, sondern schlicht die Bodenbrüter vergrämen. An anderen Stellen der Marsch weisen dafür andere Schilder darauf hin, dass man dem Wild zuliebe seine Hunde angeleint lassen soll. Denn vom heutigen 15. März bis zum 15. Juli gilt die Brut- und Setzzeit und da müssen Hunde gerade in unbebautem Gebiet angeleint bleiben.

An verschiedenen Stellen in den Grüngebieten weisen Schilder  zum Schutz des Wildes – auf die Leinenpflicht zur Brut- und Setzzeit hin Fotos: Teupe, Bollmann

Die Bauzaun-Dreiecke sollen Bodenbrüter vergrämen

„Die Wände wurden tatsächlich in unserem Auftrag aufgestellt und dienen der Vergrämung von Bodenbrütern. Es handelt sich um eine Vorwegmaßnahme für die Umlegung des Wirtschaftsweges. Dafür wurden auf der künftigen Wegetrasse 14 so genannte Bauzaundreiecke aufgestellt“, bestätigt Andrea Bischoff aus der Unternehmenskommunikation der Wirtschaftsförderung Bremen (WFB) die Vergrämungsmaßnahmen. Die Kosten dafür lägen knapp unter 6.000 Euro. Die Baumaßnahmen selbst würden dann allerdings Ende des zweiten oder am Anfang des dritten Quartals stattfinden. Die Maßnahme dauere bis Ende August und sei mit dem BUND und der Senatorin für Umwelt abgestimmt.

Jäger apellieren, die Anleinpflicht zu beachten

Unterdessen appellieren Jäger und Naturinteressierte die Anleinpflicht zu beachten, da auch trotz der Vergrämungsmaßnahmen in den Marsch- und Erholungsgebiete zurzeit nicht nur Gänse rasteten, sondern bald auch die ersten Kitze oder Hasen gesetzt würde. Freilaufende Hunde seien dabei eine nicht hinzunehmende Gefahr für die Kinderstube des Wildes. Übrigens gilt die Leinenpflicht nicht nur in unbebautem Gebiet. Auch in der Stadt Bremen wird der Freilauf der Hunde eingeschränkt. mb

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