93 Prozent aller Bahnreisenden sprechen sich für die Videoüberwachung in Zügen aus – das geht aus einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Forsa hervor, die im Auftrag der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) durchgeführt worden ist. 2.400 Reisende in Nahverkehrszügen in Niedersachsen sind dafür befragt worden.
„Die LNVG wird das Thema in den folgenden Streckenausschreibungen verbindlich mit aufnehmen, so dass in einigen Jahren alle Züge entsprechend ausgerüstet sind“, sagte Lies Ende Juni bei der Vorstellung der Umfrage in Hannover. 50 Prozent aller Zugkilometer würden bereits videoüberwacht. Mit den Kameras soll das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste gestärkt und potenzielle Straftäter abgeschreckt werden. Zudem soll die Einrichtung bei der Aufklärung helfen, falls doch etwas vorfallen sollte.
Bundespolizei: „Moderne Videotechnik hat sich bewährt“
Die Nord West Bahn (NWB) hat von Anfang an in allen Zügen des Unternehmens Kameras installiert und bekommt laut Sprecherin Nölke positive Rückmeldungen von Reisenden und Mitarbeitern. „Es trägt auf jeden Fall zur Sicherheit bei“, sagt Nölke.
Sie betont, dass die Videos nur bei Bedarf angeschaut werden, zum Beispiel wenn die Bundespolizei Material anfordert, um einer Straftat nachzugehen. Nach 72 Stunden überschreiben sich die Bänder selbst, Aufnahmen werden nicht gespeichert.
Frank Borchert, Sprecher der Bundespolizei, sagt, dass wahrnehmbare Videotechnik eine abschreckende und somit präventive Wirkung auf potentielle Straftäter haben könne. „Präventive Maßnahmen sind jedoch grundsätzlich kaum messbar“, so Borchert. „Zur effektiven Bekämpfung und Verfolgung von Straftaten hat sich aus der Sicht der Bundespolizei neben der Präsenz von Sicherheitskräften der Einsatz moderner Videotechnik unabdingbar bewährt.“
Videoüberwachung stößt auf Kritik bei Datenschützern
Doch nicht alle stehen dem Thema Videoaufzeichnung positiv gegenüber. Sieben Prozent der Befragten lehnen die Kameras ab und geben als Gründe zum Beispiel die Einschränkung ihrer Persönlichkeitsrechte und ein Zuviel an staatlicher Kontrolle an.
Auch die Datenschutzbehörde merkt an: „Die Kameras müssen aber gesetzeskonform eingesetzt werden. Die Datenschutzgesetze verlangen, dass die Betreiber die Erforderlichkeit der Videoüberwachung anhand objektiv nachprüfbarer Kriterien begründen können“, sagt Matthias Fischer, Sprecher der niedersächsischen Landesdatenschutzbehörde.
Er weist darauf hin, dass bisher nicht nachgewiesen werden konnte, dass sich potentielle Straftäter von den Kameras tatsächlich abschrecken ließen. Lies betont, dass man sich über kritische Stimmen von Datenschützern im Klaren sei. „Ich weiß mich aber einig mit den übrigen Verkehrsministern der Länder: Die Sicherheit der Fahrgäste geht vor.“ Von der Datenschutzbehörde ist unter anderem der Kompromiss denkbar, den Einsatz der Kameratechnik auf besonders gefährdete Strecken zu begrenzen.