Dr. Peter Wüst. Foto: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Patientenschutzbeauftragter Dr. Peter Wüst. Foto: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Patientenfürsprecher

Vertrauensperson für Patienten in Krankenhäusern

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Zuhören und bei Missverständnissen aktiv werden: Dr. Peter Wüst ist als Patientenfürsprecher seit dem 25. Juli Ansprechpartner und Vertrauensperson für Krankenhaus-Patienten und deren Angehörige im Land Niedersachsen.

Peter Wüst zeigt sich überrascht von den vielen Anfragen: „Allein in den ersten eineinhalb Wochen sind pro Tag drei Fälle reingekommen.“ Die meisten Personen, die sich bei dem Patientenfürsprecher gemeldet haben, glauben, fehl behandelt worden zu sein. Andere fürchten, dass ihnen etwas gespritzt worden ist und wieder andere haben Fragen zu Abrechnungen.

Wüst betont, dass er als Patientenschutzbeauftragter nicht die Schlichtungsstelle der Ärztekammer ersetzt und auch keine Rechtsberatung gibt. „Ich verweise nur auf die bestehenden Möglichkeiten und vermittle Hilfe“, sagt Wüst, der bereits fünf Jahre als Referatsleiter im Gesundheitsministerium gearbeitet und sich mit dem Thema Patientensicherheit auseinandergesetzt hat.

Patientenfürsprecher  in Niedersachsens Kliniken

In seinem neuen Amt muss Wüst ein vielfältiges Aufgabengebiet überblicken. Er berät nicht nur Patienten, sondern koordiniert auch die Patientenfürsprecher in den niedersächsischen Kliniken. Paragraph 16 des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes verpflichtet zukünftig die Krankenhäuser des Landes, einen Patientenfürsprecher zu benennen. 149 der 185 Einrichtungen haben dies laut Wüst bereits getan. Am Josef Hospital Delmenhorst ist Bürgermeisterin Antje Beilemann Patientenfürsprecherin.

In diesem Amt gilt es, vor Ort für die Patienten da zu sein. „Viele beklagen sich, dass die Ärzte zu wenig Zeit für ihre Anliegen haben“, sagt Wüst. In diesen Fällen kann ein Fürsprecher zum Einsatz kommen. Im Niedersächsischen Krankenhausgesetz ist das Aufgabengebiet geregelt: „Zur Erfüllung dieser Aufgabe nimmt die Patientenfürsprecherin oder der Patientenfürsprecher insbesondere Beschwerden und Anregungen (Anliegen) von Patientinnen, Patienten oder ihren Angehörigen (Betroffenen) entgegen, leitet sie an die zuständigen Stellen des Krankenhauses oder seines Trägers weiter, wirkt dort auf eine zügige und transparente Bearbeitung hin und teilt den Betroffenen nach Erledigung unverzüglich das Veranlasste mit.“

Patientenschutzbeauftragter ist Konsequenz aus Mordserie

Einmal im Jahr schreiben die Fürsprecher einen Bericht. Wüst fasst die Ergebnisse zusammen und trägt sie im Sozialausschuss des Landtages vor. Allein diese neue Form der Transparenz zeigt den Hintergrund für das Amt des Patientenschutzbeauftragten: Nach der Mordserie des Krankenpflegers Niels H. in Kliniken in Delmenhorst und Oldenburg widmete sich der Sonderausschuss „Stärkung der Patientensicherheit und des Patientenschutzes“ dem Thema und zog Konsequenzen.

Die Patientenfürsprecher und der Patientenschutzbeauftragte sind zwei davon. „Verhindern lassen wird sich so ein Fall nicht“, sagt Wüst über die Vorfälle in Delmenhorst und Oldenburg. Aber mit Hilfe der neuen Ämter, Verbesserungen bei der Leichenschau und weiteren Regelungen werden „solche Dinge wahrscheinlich früher erkannt.“

Auch für Krankenhaus-Mitarbeiter hat Wüst ein offenes Ohr: „Jeder, der Erkenntnisse hat, kann sich melden. Entscheidend ist, dass die Meldung ankommt.“

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