Pain und Atomfried – diese Vornamen sind in Deutschland verboten. Es gibt eine ganze Liste solcher Namenswünsche. Andererseits sind die Vornamen Matt-Eagle und Champagna erlaubt. Auch in Bremen gaben Eltern 2017 ihren Kindern seltene und dadurch auch ungewöhnliche Namen – jedoch bei weitem nicht so kurios wie Vorgenannte.
Bis zu fünf Vornamen sind erlaubt
Zwischen dem 1. Januar und dem 30. November beurkundete das Standesamt Bremen-Mitte 5.680 Geburten und Namenseintragungen. Von diesen Kindern erhielten 3.662 nur einen Vornamen, 1.814 zwei, 191 drei Vornamen und 13 sogar mehr als drei. „Bei fünf ist aber per Gesetz Schluss“, sagt Petra Konzok, Leiterin des Standesamts Bremen-Mitte.
Am häufigsten ist 2017 bei Bremer Deerns der Name Mia (39), dicht gefolgt von Emma (38). Für Jungs ist nach wie vor Leon (46) sehr beliebt, ebenso Noah (39).
Seltene Namen in Bremen
Jeweils nur einmal im Zuständigkeitsbereich des Standesamts Bremen-Mitte vergeben wurden 2017 die Mädchennamen Charli, Artemis, Holde, Queen, Mercedes, Krystyna, Gretel und Lovelyn. Bei den Jungen gab es in diesem Jahr jeweils nur einen Nepomuk, Kwasi, Kuba, Hans-Wilhelm, Attila und Anik.
Aufklärungs- und Beratungspflicht
„Standesbeamte sind der Anwalt des Kindes. Wir haben eine Aufklärungs- und Beratungspflicht. Auch wenn Eltern heute mehr Freiheiten bei der Namensgebung haben, dürfen die Beamten Namen ablehnen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist“, sagt Konzok.
Ist ein Name in der Bundesrepublik beurkundet, kann er eingetragen werden. Bei Abwandlungen geläufiger Namen kann es vorkommen, dass Eltern ein Namensgutachten in Auftrag geben müssen. „Nachträglich können Namen nicht geändert werden, daher ist die Aufklärung im Sinne des Kindes so wichtig“, so Konzok.