Die Parzellen können nicht mehr weitergegeben werden. Viele der Pächter können sie aber auch nicht mehr pflegen.Foto: WR Die Parzellen können nicht mehr weitergegeben werden. Viele der Pächter können sie aber auch nicht mehr pflegen.Foto: WR
Woltmershausen

Deichschutz: Beirat für die Kleingärtner

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Ein Erneuter Antrag fordert die Schätzung der Kleingärten, die dem Deichschutz weichen müssen.

In seiner jüngsten Sitzung hat der Beirat Woltmershausen erneut einen Antrag einstimmig beschlossen, in dem es um die Schätzungen für die Kleingärten im Verein Zur Hansekogge geht. Diese sollen für den Deichschutz weichen.

Enthalten ist eine Forderung, gerichtet an die Umweltsenatorin sowie den Bremischen Deichverband links der Weser, „alles Erforderliche zu tun, um eine Schätzung der von dem Hochwasserschutz betroffenen Kleingärten wie zugesagt im Jahr 2020 zu ermöglichen.“

Schätzung der Kleingärten erst in zwei Jahren

Die Mitglieder des Kleingartenvereins Zur Hansekogge wissen bereits seit 2012, dass einige der Parzellen der Deicherneuerung weichen müssen (WESER REPORT berichtete). Pächter erhalten in der Regel eine Entschädigung, basierend auf einer Wertschätzung der betroffenen Gärten.

Ortsamtsleiterin Annemarie Czichon erklärte nun, dass mit der Planfeststellung – und damit auch mit einer Schätzung – vielleicht erst 2021 zu rechnen sei.

Selbst wenn die Schätzung früher stattfände, würde die Zahlung erst später erfolgen. Bis dahin müssten die Pächter ihre Gärten im geschätzten Zustand halten.

Schnelle Bearbeitung gefordert

In der Begründung zum Antrag heißt es deshalb auch, dass die „teils hochbetagten Pächter“ ihre Parzellen nicht weitergeben könnten und durch die Verzögerungen in große persönliche Schwierigkeiten finanzieller und organisatorischer Art kämen.

Die Forderung beinhaltet daher eine „möglichst zeitnahe Bearbeitung der Planunterlagen, um die rechtlichen Voraussetzungen für Entschädigungleistungen zu schaffen.“
Es ist nicht der erste Beschluss des Beirats zum Thema.

Landesverband ist auch aufgefordert

2016 forderte er vom Bauressort, „die Voraussetzungen für eine zeitnahe finanzielle Entschädigung zu schaffen“. Vor etwas mehr als einem Jahr dann die Forderung an den damaligen Bausenator Joachim Lohse, die Gutachten vor der Planfesttellung durchzuführen.

Beiratssprecherin Edith Wangenheim erklärte in der Sitzung aber auch, sie finde, dass „der Landesverband der Gartenfreunde für seine Leute eintreten“ solle. Im Antrag heißt es, dass sich der Landesverband im Interesse der Betroffenen aktiv an Lösungen beteiligen soll.

Eine Antwort

  1. Gunnar-Eric Randt sagt:

    Laubenpieper

    So ein Theater wegen dieser kleinen Grünflächen auf Pachtbasis, die jedem Hund zum Gassi gehen zu klein sind, und mit primitivsten Wohngeräteschuppen ausgestattet sind, ist unangebracht.

    Einen Garten zu haben und zu pflegen, ist nichts für Städter. Für Bremer schon gar nicht. Die halten womöglich sogar ihren stinkenden Hund nicht in einem Zwinger mit Hütte auf dem eigenen Grundstück, sondern in der Wohnung oder im Haus. Ruhe und Erholung findet man in Gärten, die für sich eine Fläche von über 4000 Quadratmetern ausmachen und parkähnlich, beispielsweise mit Teichen, Bäumen und Sträuchern, Blühpflanzen und verschiedenen Sitzgelegenheiten oder einem Brunnen ausgestattet sind. Die Hundehütte und den Zwinger, das Gemüsebeet und Gewächshaus, sind in Gärten für Könner nicht sichtbar, weil gut eingepflegt in die Gartenlandschaft.

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