Das Bremer Wirtschaftsressort entzieht die Erlaubnis zum Betreiben einer Prostitutionsstätte an der Duckwitzstraße 69. Das Verfahren sei bereits eingeleitet, heißt es.
Eine Taskforce aus Vertretern des Bauressorts, der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, des Innenressorts, der Polizei Bremen sowie des Wirtschaftsressorts habe sich ausführlich mit dem Erlaubnisverfahren für das Bordell an der Duckwitzstraße befasst.
Bereits vor einigen Tagen wurde der Betreiberin der Widerruf der im Juli 2019 erteilten Erlaubnis für das Betreiben der Bordells angekündigt. Bis Anfang Mai hat sie laut Wirtschaftsressort nun Gelegenheit, sich vor Erlass des angekündigten Widerrufsbescheids zu den Tatsachen zu äußern.
Protest von Anfang an
Die zuvor gewonnenen Erkenntnisse der Taskforce seien analysiert und geprüft worden. Zudem hatte das beantragte Bordell an der Bürgermeister-Smidt-Straße keine Erlaubnis erhalten, den Betrieb aufzunehmen.
Auch die Beiräte Mitte und Neustadt hatten sich gegen die Erteilung der Betriebserlaubnis beziehungsweise für deren Entzug ausgesprochen.
Gegen das Eros 69 hatte es von Anfang an Protest gegeben.
Bezug zu verbotener Rockerbande
Bereits im März hatten die vorliegenden Hinweise der Taskforce darauf hingedeutet, dass die verbotene Rockergruppe Hells Angels bestimmenden Einfluss auf die Betreibergesellschaft ausgeübt hatte.
Die Geschäftsführerinnen des Eros 69 sind die Frau und die Schwester eines Anführers der Hells Angels.
Die Frauen hatten in der Zwischenzeit eine Unterlassungsklage gegen Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) eingereicht, der sie als „Strohfrauen“ für die Hells Angels bezeichnet hatte.
Das Gericht hatte die Klage zurückgewiesen, unter anderem auf Grundlage eines Polizeiberichts, der eindeutige Verbindungen aufzeigte.
Sofortige Schließung nach Anhörungsverfahren
Der Widerrufsbescheid wird der Betreiberin laut Wirtschaftsressort nach Abschluss des Anhörungsverfahrens zugestellt. Er wird mit einem sogenannten Sofortvollzug versehen. Die Betreiberin wird also zur sofortigen Schließung des Betriebes aufgefordert. Sie kann dann Rechtsmittel einlegen.
Die bis zum Zeitpunkt der Ankündigung des Widerrufs vor einigen Tagen vorliegenden Erkenntnisse belegen laut Wirtschaftsressort hinreichend, dass „unzuverlässige Dritte“ bestimmenden Einfluss auf die Geschäfte im Eros 69 nehmen.