Der erste qualifizierte Mietspiegel für Bremen legt fest, wie hoch die Miete für eine Wohnung bei Neuvermietungen sein darf. Foto: Schlie Der erste qualifizierte Mietspiegel für Bremen legt fest, wie hoch die Miete für eine Wohnung bei Neuvermietungen sein darf. Foto: Schlie
Wohnen

Erster Mietspiegel für Bremen

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Das Bauressort veröffentlicht in Zusammenarbeit mit Verbänden den ersten qualifizierten Mietspiegel für Bremen

Mieter sollen geschützt werden – das ist eines der beiden großen Ziele, die der erste qualifizierte Mietspiegel für Bremen laut Bausenatorin Özlem Ünsal verfolgt. „So kann ein grundlegend gerechtes Mietverhältnis geschaffen werden“, sagt Ünsal.

Das zweite Ziel sei die Sicherheit auf Seiten der Vermieter, die laut Ünsal nun einen verlässlichen Überblick haben, welchen Mietpreis sie für ihr Objekt erzielen können.

Bremen bisher ohne Mietspiegel

Der erste qualifizierte Mietspiegel für Bremen ist damit auch die Grundlage für Rechtssicherheit. Gesetzliche Steuerungsmittel wie die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze können laut Ünsal nun rechtssicher angewendet werden.

Bremen war bisher das einzige deutsche Bundesland ohne einen Mietspiegel. Das Thema wird bereits seit vielen Jahren diskutiert, durch das Mietspiegelreformgesetzt von 2021 wurde dem Bauressort allerdings ein zeitlicher Rahmen zur Umsetzung vorgegeben.

Fragebögen zur Datenerhebung

Entstanden ist der Bremer Mietspiegel in Zusammenarbeit mit der BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven als Projektkoordinatorin, darüber hinaus mit dem Deutschen Mieterbund – Mietverein Bremen sowie mit Haus & Grund Bremen. Alle Parteien haben das Ergebnis anerkannt, wodurch der Mietspiegel den Zusatz „qualifiziert“ erhält.

Im zweiten und dritten Quartal dieses Jahres waren nach dem Zufallsprinzip 4.600 Fragebögen an Mietende in Bremen sowie 6.190 Fragebögen an Vermietende versandt. „Die Datenerhebung basiert auf etwa 15.000 Wohnungen“, erklärt Miriam Boelsen, Kundenbetreuerin bei der BAB. Alle zwei Jahre werden die Daten fortan an den aktuellen Markt angepasst, alle vier Jahre wird ein neuer Mietspiegel anhand dann aktueller Daten erstellt.

Die durchschnittliche Nettokaltmiete in Bremen beträgt laut Mietspiegel 7,37 Euro pro Quadratmeter. Je nach Lage, Baujahr, Art, Größe, Beschaffenheit und Ausstattung der Wohnung werden dann Zu- oder Abschläge nach festen Vorgaben berechnet.

Berechnung anhand von Tabellen

Die Grundtabelle fragt beispielsweise die Größe der Wohnung ab. Für eine Wohnung mit 87 Quadratmetern Wohnfläche gilt laut Mietspiegel dann eine Basismiete von 5,87 Euro pro Quadratmeter. Wurde das Haus zwischen 1931 und 1948 erbaut, wird ein Zuschlag von 6,9 Prozent angenommen. So werden schließlich zahlreiche weitere Details abgefragt.

Liegt die Wohnung in Wohnlageklasse 1, kann ein Abschlag von -14 Prozent angewendet werden. Eine Wohnung in Wohnlageklasse 5 erhält für dieses Kriterium einen Zuschlag von 17,7 Prozent. Anhand eines straßen- und nummerngenauen Katalogs kann für jede Adresse in Bremen die Wohnlage ermittelt werden.

Vorgehen selbst erarbeitet

In insgesamt 13 Sitzungen habe der Arbeitskreis anhand der Antworten aus den Frageböge die Kriterien und Details erarbeitet. „Jeder Partner musste Zugeständnisse machen, die aber auf den Daten basieren und nicht auf einem Bauchgefühl“, lobt Thomas Trenz, erster Vorsitzender von Haus & Grund das Vorgehen.

Teilweise gäbe es deutliche Sprünge je nach Geografie und Baujahr, so Trenz weiter. Der Weg zu den Ergebnissen sei nicht vorgegeben, sondern von der Arbeitsgruppe erarbeitet worden, erklärt Miriam Boelsen. So sei der „Bremer Weg“ entstanden, der laut Senatorin Ünsal die Vorgaben übertreffe.

Mieter schützen

Für den Mietverein Bremen ist der Mietspiegel nun ein gutes Mittel, um zu überprüfen, ob die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen auch angewendet werde. „Bisher war diese ein stumpfes Schwert“, so Kornelia Ahlring, Geschäftsführerin Deutscher Mieterbund, Mietverein Bremen.

Allerdings trage der Mietspeigel auch nicht dazu bei, dass neuer und bezahlbarer Wohnraum entstehe.

Der Mietspiegel gilt ab dem 1. Januar 2024, ist aber ab dem 29. Dezember online unter bremer-mietspiegel.de abrufbar.

 

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