Bremer Senat will Taschengeld für Flüchtlinge weiter zahlen

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Der Bremer Senat nutzt seinen
Ermessensspielraum. Foto: WR

Ab sofort gilt das neue Asylgesetz. Der Bremer Senat steht diesem kritisch gegenüber.  So will das Sozialressort den Ersatz von Taschengeld durch Sachleistungen nicht mittragen.

Weil ein reines Sachleistungsprinzip, wie im Gesetz gefordert, den Menschen nicht gerecht würde, werde die Sozialbehörde dem nicht folgen und ihren Ermessensspielraum bei der Umsetzung des seit dem 1. November gültigen neuen Asylgesetzes nutzen. Sprecher Dr. Bernd Schneider: „Wir wollen die 143 Euro Taschengeld nicht streichen.“ Unterstützung kommt vom grünen Koalitionspartner: „Das Sachleis­tungsprinzip erfordert einen großen Verwaltungsaufwand, der überhaupt nicht tragbar ist“, sagt die sozialpolitische Sprecherin Sülmez Dogan. Man könne die Mitarbeiter in den Unterkünften nicht noch mehr belasten. Das sieht auch der Flüchtlingsrat Bremen so: „Wir sind froh, dass der Senat keinen Rückschritt macht und das Sachleistungsprinzip nicht einführen will“, sagt ein Sprecher.

CDU will BSAG-Tickets als Sachleistungen

Die CDU schlägt indes vor, beispielsweise Internetzugang und BSAG-Tickets durch die Sachleis­tungen zu regeln: „Damit reduziert man unter anderem das Schwarzfahren“, sagt die sozialpolitische Sprecherin Sigrid Grönert. Das Sozialressort will hingegen lieber den Flüchtlingen überlassen, ob sie mit Bus und Bahn fahren oder lieber zu Fuß gehen.

Auch das Thema Abschiebung wird in diesem Zusammenhang kontrovers diskutiert. Dogan bemängelt dabei, dass diese nicht mehr angekündigt werden: „Das führt zu traumatischen Erlebnissen, vor allem bei Kindern.“ Bremen solle weiterhin auf „freiwillige Ausreise“ setzen.

 

Zahl der Abschiebungen wird steigen

Der Flüchtlingsrat sagt dazu, dass von freiwillig keine Rede sein könne: „Ein Mensch mit Duldung muss diese regelmäßig verlängern. Dabei wird er zur Beratung bezüglich der freiwilligen Rückkehr gezwungen.“ Mache er das nicht, drohe die Abschiebung.

Die CDU hält diese Entwicklung für alternativlos: „Wir können nicht allen eine Perspektive geben. Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten müssen zurückgeführt werden.“ Deswegen sollten sie auch länger in Erstaufnahmeeinrichtungen leben, als  syrische Flüchtlinge mit hoher Bleibeperspektive.

Das Innenressort geht fest davon aus, dass nun die Zahl der Abschiebung steigen werde. Denn: „Aufgrund des neuen Gesetztes wird es mehr abgelehnte Asylverfahren mit Rechtsbestand geben“, sagt Sprecherin Rose Gerdts-Schiffler. Bremen werde aber weiterhin auf die freiwillige Ausreise setzen, so Gerdts-Schiffler. 300 Asylanträge seien in diesem Jahr abgelehnt worden. Ein Teil der Menschen sei bereits freiwillig zurückgekehrt, 30 sind abgeschoben worden. Bei den anderen werden die Bescheide noch geprüft.

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