Kommentar: Spielräume im Asylgesetz besser nutzen

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Foto: Schlie

Von dem neuen Asylgesetz versprechen sich dessen Befürworter die Eindämmung des Flüchtlingsstroms. Schnellere Abschiebungen und die Erklärung von Ländern mit problematischer Menschenrechtslage zu sicheren Herkunftsstaaten suggerieren eine Lösung für die Situation.

Ein frommer Wunsch. Denn: Menschen in Not werden sich gleichwohl weiter auf den Weg machen – unabhängig vom Status ihres Landes. Sinti und Roma stellen beispielsweise immer noch 80 Prozent der Asylbewerber aus dem nun „sicheren“ Mazedonien. Denn laut Menschenrechtsorganisationen werden sie dort nach wie vor verfolgt. Mit dem neuen Gesetz schert man zudem alle Menschen aus den betroffenen Ländern über einen Kamm. Das widerspricht dem individuellen Grundrecht auf Asyl.

Deutschland steht grundsätzlich für eine humanitäre Flüchtlingspolitik. Das neue Asylgesetz zeigt mit dem Sachleistungsprinzip und der unangekündigten Abschiebung aber in eine andere Richtung. Das ist nicht nur rechtlich problematisch, da den Betroffenen so unter Umständen die Möglichkeit des Widerspruchs genommen wird, sondern auch aus Gründen der Humanität. Den Flüchtlingen wird aufgrund des Sachleistungsprinzip jegliche finanzielle Gestaltungsmöglichkeit vorenthalten. Das ist sicher nicht menschlich. Deshalb ist die Entscheidung von Rot-Grün, ihren Ermessensspielraum auszunutzen und weiter Taschengeld zu zahlen, richtig. 

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