Carsten Sieling und Karoline Linnert im Rathaus. Foto: WR Carsten Sieling, Stefan Korioth und Karoline Linnert (v.l.) im Rathaus. Foto: WR
Haushalt

Flüchtlingskosten: Gutachter stützt Senatslinie

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Das Gutachten zu den Flüchtlingskosten unterstützt die Position des Senats: Eine Notsituation sorge für zusätzliche Ausgaben, man dürfe neue Kredite aufzunehmen. Folgt der Stabilitätsrat dem nicht, muss Bremen klagen.

Sind die Kosten für die Flüchtlingsunterbringung eine außergewöhnliche Notsituation für Bremen – die deshalb den Haushalt erheblich beeinträchtigen? Ein Gutachten, das Bürgermeister Carsten Sieling (SPD) und Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne) am Montag – wie angekündigt – vorgestellt haben, kommt zur klaren Ansicht: Ja.

Dabei geht es um viel Geld für die Hansestadt: Auf 361 Millionen werden die zusätzlichen Kosten für das Jahr 2015 geschätzt. Bremen möchte seine Kreditaufnahme um diesen Betrag erhöhen, muss allerdings ein besonderes Gremium überzeugen: Den Stabilitätsrat in Berlin, der über die Einhaltung des Sanierungskurses wacht. Davon hängen nämlich Beihilfen für Bremen in Höhe rund 300 Millionen Euro ab.

Ausnahme von Sanierungsverpflichtungen

Professor Stefan Korioth von der Ludwig-Maximilians-Universität München hält die Kosten für die Flüchtlinge für einen begründeten Ausnahmefall von den Konsolidierungsverpflichtungen, wie er am Montag im Rathaus erklärte. „Die Länder können nicht viel machen, außer die Flüchtlinge gemäß dem Königsteiner Schlüssel zu verteilen.“ Es gebe keinen Einfluss auf die Anzahl der Flüchtlinge.

Wichtig ist das Gutachten auch für die Landesverfassung. Die sieht vor, dass Bremen einen Tilgungsplan beschließen muss, wenn die Obergrenze überschritten wird. Der Senat bekräftigt, dass die Mehrausgaben Schritt für Schritt abgebaut werden. Karoline Linnert: „Damit werden die Vorgaben der Landesverfassung erfüllt. Der Senat hat einen verfassungskonformen Haushaltsentwurf 2016/2017 vorgelegt.“

Carsten Sieling betont, Bremen habe in seinem Haushaltsentwurf „als erstes Bundesland transparent und nachvollziehbar die Kosten, die sich aus der Zuwanderung und Integration der Flüchtlinge in unsere Gesellschaft ergeben, ausgewiesen“. Die Dimension dieser Ausgaben sprenge jeden normalen Haushaltsrahmen – „dies ist auch in den anderen Bundesländern so“.

Am Ende könnte eine Klage stehen

Bremen wird seinen Plan im Stabilitätsrat darlegen und begründen müssen. Linnert betonte am Montag ausdrücklich, dass die Hansestadt nicht von der Schuldenbremse abweiche, und auch, dass sie Respekt vor der Entscheidung des Stabilitätsrat habe.“Wir sind überzeugt, dass dieser Weg richtig ist. Wir sind das erste Bundesland, das dies so macht.“

Und wenn das Gremium nicht akzeptieren sollte, dass die Flüchtlingskosten für neue Kreditaufnahme sorgen? Dann gebe es für Bremen noch eine Klagemöglichkeit, erläutert der Jurist, voraussichtlich beim Landgericht Berlin, denn dort sitzt der Stabilitätsrat.

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