„Warnung! Zugang von Ihrem Browser wurde aus den unten aufgelisteten Gründen gesperrt. Alle Ihre Dateien sind verschlüsselt.“ Diesen Sperrbildschirm fand eine Verbraucherin auf ihrem Smartphone vor, wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen mitteilt.
Der Smartphone-Nutzerin werden auf dem Sperrbildschirm diverse Gesetzesbrüche vorgeworfen. Vermeintlicher Absender der Nachricht sind das Bundeskriminalamt und der Bundesnachrichtendienst.
Der Frau wird durch das Smartphone-Virus vorgeworfen gegen verschiedene Gesetze verstoßen zu haben. Dabei geht es unter anderem um die Ansicht kinderpornographischen Materials, Urheberrechtsverletzung und Versand von Spammails.
Landeskriminalamt kennt Smartphone-Virus
Nach eigenen Aussagen war die Verbraucherin auf der Suche nach einem Spielfilm im Netz ungewollt auf unseriös anmutenden Seiten gelandet, die sie umgehend wieder verließ.
Gegen Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 100 Euro per PaySafeCard werde ihr Browser wieder freigeschaltet, konnte die Frau der Virus-Meldung entnehmen.
Die Verbraucherzentrale klärt auf: Betroffene sollten den geforderten Betrag nicht zahlen, denn das Smartphone werde dadurch nicht wieder funktionsfähig. Der Virus kann in vielen Fällen jedoch gelöscht und das Gerät wieder genutzt werden.
Virus kommt beim Download
Dem Landeskriminalamt Niedersachsen sind diese Art Erpressungstrojaner (Ransomware) bereits seit langem bekannt. Meistens erfolgt die Infektion mit dem Virus über die Installation einer angeblich erforderlichen Datei, beispielsweise eines Videoplayers über Videoportale. Alternativ kann man sich die Schadsoftware auch per E-Mail oder im Vorbeisurfen auf entsprechenden Webpages einfangen (Drive-By-Downloads).
So kann der Virus wieder entfernt werden: In der Regel sind nicht alle Funktionen auf dem Smartphone gesperrt, auch wenn es zunächst den Anschein hat. Häufig kann das Gerät im so genannten abgesicherten Modus gestartet und die Malware gelöscht werden. Der Trojaner versteckt sich in einer App, zumeist in einer der zuletzt installierten.
Geld sollte nicht bezahlt werden
Über den Anwendungsmanager sollte die App – auch im gesicherten Modus – deinstalliert werden können. Klappt das nicht, bleibt lediglich die Option, das Handy auf Werkseinstellungen zurückzusetzen. Nicht gespeicherte Daten und Einstellungen gehen hierbei verloren.
Sollte das Virus auf dem Bildschirm auftauchen, gibt die Verbraucherzentrale folgende Verhaltenstipps: Keinesfalls sollte man das Geld überweisen, denn damit wird das Problem nicht gelöst. Auf dem Smartphone sollte man einstellen, dass nur Apps aus bekannten Quellen installiert werden dürfen. Auch ein regelmäßiges Backup aller Daten sollte von Smartphone-Nutzern gemacht werden.
Zudem rät das Landeskriminalamt Anzeige wegen Erpressung und Datensabotage bei einer örtlichen Polizeidienststelle zu erstatten. Idealerweise sollte das gesperrte Handy mitgebacht werden. Ist dies nicht möglich, unbedingt den Bildschirm als Beweis und für die Einordnung der Schadsoftware abfotografieren. Darüber hinaus sollte offengelegt werden, auf welchen Seiten zuvor gesurft wurde.