Mit dem Handy am Steuer telefonieren ist eine von vielen gefährlichen Ablenkungen. Foto: Schlie
Tippen und Fahren

Fahrverbot bei Smartphone am Steuer gefordert

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Viele telefonieren am Steuer mit dem Handy am Ohr und 5,8 Prozent tippen SMS auf der Autobahn. Die Bremer CDU will die Strafen erhöhen und drängt auf eine Bundesratsinitiative. Auch die SPD ist für schärfere Sanktionen.

Längst wird nicht mit dem Smartphone am Steuer nicht nur telefoniert, sondern es wird als Navigationsgerät genutzt, Musik gehört und es werden sogar SMS und Chat-Beiträge geschrieben.

Der ADAC hat herausgefunden, dass die Ablenkung durch mobile Elektronik bei jedem zehnten Verkehrsunfall bereits eine Rolle spielt. Und nach einer Studie der TU Braunschweig ist das Schreiben von SMS die häufigste Nebenbeschäftigung auf der Autobahn;  5,8 Prozent machen das, wie der NDR jüngst berichtete.

Fahrverbot für Wiederholungstäter

Die Bremer CDU will das ändern: „Das ist unverantwortlich. Man sieht so viele Autofahrer, die am Handy herumspielen und unsicher auf der Straße unterwegs sind“, sagt Innenexperte Wilhelm Hinners. Seine Forderung: Wenn die gegenwärtige Strafe – 60 Euro und ein Punkt in Flensburg – nicht abschreckt, dann müssten Wiederholungstäter mit einem Fahrverbot von einem Monat belegt werden.

Seine Fraktion bringt in die nächste Bürgerschaftssitzung den Antrag ein, dass der Senat dazu eine Bundesratsinitiative starten möge. Dem Thema könne man gar nicht genug Aufmerksamkeit widmen, sagt Hinners.

Tablet benutzen und Fotos machen

„Ja, man muss darüber nachdenken, ob die Sanktionen für das Telefonieren am Steuer angemessen sind. Auch ich bin für eine Verschärfung“, erklärt die SPD-Verkehrsexpertin Heike Sprehe. Es sei auch nicht logisch, dass eine Fahrerin zwar nicht mit dem Smartphone  telefonieren dürfe, aber ein Tablet benutzen oder Fotos machen könne.

„Es ist verboten, das Telefon beim Fahren in der Hand zu halten“, bestätigt Franka Haedke von der Bremer Polizei. „Dagegen ist das Telefonieren mit einer Freisprechanlage erlaubt.“ Auch das  Navigationsgerät dürfe während der Fahrt programmiert werden.

Nicht gesamte Kommunikationstechnik erfasst

„Das heißt, mit Ausnahme des Handys wird die gesamte Kommunikationstechnik im Auto gar nicht von der Straßenverkehrsordnung erfasst.“ Die Polizei habe sich dieses Problems angenommen, es werde im kommenden Jahr auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutiert.

Sprehe: „Genau darüber und auch zur Frage, ob die Sanktionen verschärft werden sollten, laufen auf Bundesebene längst entsprechende Diskussionen.“ Sie meint: „Ob es dazu eine Bundesratsinitiative aus Bremen braucht, ist eher zweifelhaft.“

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