Wenn Angehörige nicht für die Beerdigung ihrer Verwandten aufkommen können, obwohl sie das müssen, springt die Sozialbehörde ein. 2015 war das 381 Mal der Fall.
Auffällig: Obwohl im Jahr zuvor sogar 407 Bestattungen ganz oder teilweise vom Amt bezahlt werden mussten, war die dafür gezahlte Summe 2014 noch deutlich geringer. Sie ist von knapp 870.000 Euro auf 1,05 Millionen Euro gestiegen.
Sätze für Sozialbestattungen wurden erhöht
„Die Erstattung an die Bestatter ist 2015 erstmals seit 22 Jahren angehoben worden – und das entsprechend kräftig“, erklärt Dr. Bernd Schneider, Sprecher des Sozialressorts. Das sei dringend nötig gewesen, sagt Christian Stubbe, Vorsitzender des Bestatterverbands Bremen.
„Seitdem werden Sozialbestattungen genauso behandelt wie alle anderen auch“, sagt er. „Das war früher ganz anders. Wir hatte keine Würde mehr.“ Jetzt sei klar geregelt, welche Leistungen Bestatter von der Sozialbehörde erstattet bekommen.
Bestattung kostet bis zu 2.500 Euro
Allerdings seien die Vertragsinhalte nicht öffentlich, sagt Schneider. Nur so viel: Wünschten Angehörige eine Beerdigung mit Aufbahrung und Trauerfeier, bewege sich der dafür vom Amt gezahlte Preis bei rund 2.500 Euro.
Ganz anders verhält es sich mit den sogenannten „herrenlosen Leichen“, also Verstorbenen, von denen die Stadt keine bestattungspflichtigen Angehörigen ermitteln kann. Ihre Beisetzung regelt in Bremen das Leichenwesengesetz.
„Herrenlose Leichen“ landen in der Rechtsmedizin
Dort steht: Wird ein Toter in die Leichenhalle eingeliefert und kein Antrag auf eine Bestattung gestellt, veranlasst die Behörde nach spätestens zehn Tagen die Beisetzung.
Diese Situation gab es im vergangenen Jahr 337 Mal und auch 2016 sind schon mehr als 200 Menschen ums Leben gekommen, die keine Nachfahren hinterlassen, die sich um ihre Beerdigung kümmern.
Behörde sucht immer nach Angehörigen
In diesen Fällen ordnet das Bremer Institut für Rechtsmedizin (IRM) die Einäscherung des Leichnams an. Mit dieser Aufgabe hat die Gesundheitssenatorin das Institut betraut.
„Anschließend läuft eine einmonatige Frist, in der sich Angehörige noch um die Beisetzung kümmern können oder versucht wird, Angehörige zu vermitteln“, teilt Behördensprecherin Christina Selzer mit.
Fallpauschale für „herrenlose Leichen“: 1.754 Euro
Meldet sich niemand, wird die Beisetzung der Urne angeordnet. Die Gesundheit Nord, zu der das IRM gehört, erhält dafür eine Fallpauschale in Höhe von 1.754 Euro.
Christian Stubbe findet es falsch, dass die Verantwortung für herrenlose Leichen beim IRM liegt. „So, wie das läuft, geht das nicht“, meint er. Auch bei Menschen ohne Angehörige müsse es eine vom Bestatter organisierte Beisetzung geben. „Ein Volk wird daran gemessen, wie es mit seinen Toten umgeht“, sagt er. Das sei auch bei „herrenlosen Leichen“ wichtig.
Malte Hinrichsen vom Gesundheitsressort betont, dass das IRM mit einem Bestatter aus Worpswede zusammenarbeit. Die senatorische Behörde sei zu diesem Thema bereits in Gesprächen. „Kommende Woche wird Staatsrat Gerd-Rüdiger Kück das Thema bei einem Besuch im IRM besprechen“, kündigt Hinrichsen an.