Nachbesserungen zum Bremer Heimgesetz gefordert

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Entwürfe zum Bremer Pflege-Recht werden kritisiert

Pflegebetroffene fordern Sozialdeputation auf, weitere Änderungen an Bremer Heimgesetz und Personalverordnung zuzulassen

Bremen · Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) und die Personalverordnung (PersV BremWoBeG) sollen den aktuellen Angebotsformen im Pflegebereich angepasst werden. Die letzten Entwürfe wurden Mitte Januar bei einer Anhörung geladener Gäste vom Sozialressort vorgestellt und diskutiert. 

Das erst im Jahre 2010 erlassene und zunächst bis 31. Dezember 2015 befristete Bremer Heimgesetz sollte ursprünglich ohne Änderungen entfristet werden. Reinhard Leopold, Regionalbeauftragter der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e.V. und Leiter der Selbsthilfe-Initiative „Heim-Mitwirkung“, hatte Ende 2015 eine erneute Befristung und Anpassung an die veränderten Marktbedingungen gefordert und war damit erfolgreich. Das Bremer Parlament entschied sich für eine weitere zweijährige Befristung bis Ende 2017, in der das Heimgesetz überarbeitet werden soll.
Pflegeanbieter und ausgewählte Organisationen hatten inzwischen Gelegenheit zu den vorgelegten Gesetzentwürfen Stellung zu nehmen. Die drei Hauptforderungen und Änderungsvorschläge der Pflegebetroffenen-Vertreter fanden dabei allerdings keine Berücksichtigung. Nun hoffen sie, dass der Gesetzesentwurf in der vorgelegten Form nicht beschlossen wird, sondern noch weitere Anpassungen möglich sind.

So ist es aus ihrer Sicht notwendig, dass die kostenlose Beratung durch die Aufsichtsbehörde für Pflegeanbieter, die durch Nicht- oder Schlechtleistungen in der Pflege auffällig wurden, ersatzlos gestrichen wird. Der Pflege-Skandal in Kirchhuchting Ende 2015 habe sehr deutlich gezeigt, dass die vielen Beratungen bei den anlassbezogenen Überprüfungen durch die Heimaufsicht sehr lange nicht die erforderlichen Verbesserungen gebracht hätten. Es wäre den pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen viel Leid erspart geblieben, wenn statt Beratungen konsequente und schnellere Sanktionen stattgefunden hätten. Polizei, Staatsanwalt und Gericht böten erwischten Straftätern schließlich auch keine kostenlose Beratung an. So sei auch die weiterhin kostenlose Qualitäts- und Management­beratung für Leistungsanbieter durch nichts zu rechtfertigen.

Außerdem müssten diejenigen, die einen wesentlichen Anteil der Heim- und Pflegekosten zu tragen haben, an sie betreffende Entscheidungen vollständig beteiligt werden – ein Anhörungs- und Mitwirkungsrecht reiche da nicht aus. Dies müsse nun auch im neuen Gesetz und der noch zu schaffenden Durchführungsverordnung den pflegebetroffenen Verbrauchern zugestanden werden. Wer Leistungen oder Waren bestellt und bezahlt, der müsse auch über Qualität und Quantität bestimmen dürfen.

Ein weiterer zu kritisierender Punkt ist in der Personalverordnung zum BremWoBeG zu finden, die ebenfalls am Donnerstag beschlossen werden soll. Vertreter der Pflegekräfte (ver.di) haben in ihrer Stellungnahme unter anderem sehr deutlich darauf hingewiesen, dass in Nachtschichten mit nur einer Pflegefachkraft für bis zu 50 pflegebedürftige Patienten – manchmal auf zwei oder drei Etagen – keine sichere Versorgung möglich ist. Das gilt vor allem perspektivisch in zunehmendem Maße, weil Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen nicht nur pflegebedürftig, sondern oftmals zudem verwirrt und nachtaktiv sind. Dieser Einschätzung stimmt Leopold zu und ergänzt: „Personalbedingte Zwangsmedikationen und Fixierungen müssen unter allen Umständen vermieden werden. Die Anzahl von Pflegefachkräften in Nachtschichten ist in der aktuellen und geplanten Form inakzeptabel und muss dringend angepasst werden.“

Vor diesem Hintergrund wird die Sozialdeputation aufgefordert, dem jetzigen Entwurf nicht zuzustimmen und entsprechende Nachbesserungen einzufordern beziehungsweise zuzulassen. Hier sind unsere Politiker jetzt in der Verantwortung!

Unsere Stellungnahme und Forderungen zum BremWoBeG finden Sie als Download unter http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?action=dlattach;topic=504.0;attach=1931

Weitere Hintergund-Infos sowie die kritisierten Enwürfe zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz finden Sie unter www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=504.0
Und die Personalverordnung (PersV BremWoBeG) finden Sie unter dem nachfolgenden Link   http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=2259.0

Für weitere Fragen steht Ihnen der Verfasser dieser Presse-Info gerne zur Verfügung.

Reinhard Leopold c/o HEIM-MITWIRKUNG
Unabhängige Selbsthilfe-Initiative für Pflegebetroffene
– Regionalbeauftragter der BIVA e.V. –
Rembertistraße 9
28203 Bremen
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Mobil:    0176 / 550 93 94 3
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Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
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Amtsgericht Bonn | Vereinsregister Nr. 3939

„Heim-Mitwirkung.de“
Bremer Selbsthilfe-Initiative von Angehörigen und Ehrenamtlichen, gegründet
Anfang 2006, engagiert sich generationsübergreifend in der Heim-Mitwirkung. Ziel ist die
Verbesserung der Interessenvertretung insbesondere von Heim-Bewohnern sowie
von pflegenden und begleitenden Angehörigen.

Zur Person:
Über persönliche Betroffenheit ist Reinhard Leopold an das Thema Pflege gekommen und hat viele Jahre seine kranken Eltern auch in Pflegeeinrichtungen begleitet. Seit dem engagiert er sich in der Interessenvertretung für pflegebedürftige Menschen und betreibt ehrenamtlich das Internetportal unter www.heim-mitwirkung.de.  Weitere Infos über sein Engagement finden Sie unter: http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=1557.0

Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA)
Die BIVA vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Die BIVA ist gemeinnützig, politisch und konfessionell neutral sowie finanziell unabhängig.

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